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Kaniber fordert Beihilfen für Dürreversicherung

Bayern will nach österreichischem Vorbild staatliche Zuschüsse durch Bund und Länder für Mehrgefahrenversicherungen etablieren und startet dazu eine Bundesratsinitiative.

Lesezeit: 2 Minuten

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber will die Bauern besser gegen Dürre-Schäden absichern. Die Ministerin startet deshalb eine Bundesratsinitiative zur staatlichen Unterstützung der Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft. „Ich bin der Auffassung, dass wir die Risikoabsicherung unserer Landwirte durch faire und ausgewogene Rahmenbedingungen verbessern müssen. Eine staatlich unterstützte Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft ist dafür am besten geeignet", sagte Kaniber. Denn die Erfahrung aus anderen Ländern zeige, dass eine breite Absicherung von Risiken wie etwa Dürre nur dann zu erreichen ist, wenn die Versicherungsprämien für die Bauern bezahlbar blieben.

Kaniber sieht hier den Bund in der Pflicht. Er müsse Mittel über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) beisteuern. Bayern will seiner Forderung an den Bund nun in der Länderkammer Nachdruck verleihen. Bei einer GAK-Finanzierung trägt der Bund 60 Prozent und die Länder 40 Prozent der Kosten.

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Kaniber favorisiert unter dieser Voraussetzung ein Modell wie in Österreich: Die Landwirte zahlen 50 Prozent der Versicherungsprämie für die Mehrgefahrenversicherung (ohne Hagel), den Rest teilen sich Bund und Land. Ab dem 1. Juli 2019 soll es laut einem bayerischen Kabinttsbeschluss auch keine Ad-hoc-Zahlungen mehr geben. Die Bürger hätten kein Verständnis für immer neue Hilfszahlungen nach Katastrophen.

Das Risikomanagement für die Landwirtschaft müsse allerdings auf mehreren Beinen stehen, sagte Kaniber. „Ich setze mich für einen Mix an staatlich unterstützten Risikovorsorgeinstrumenten ein. Ich fordere neben der erwähnten Bezuschussung von Mehrgefahrenversicherungen den ermäßigten Versicherungssteuersatz für Elementargefahren auch für das Risiko „Trockenheit“. Dieser Satz soll 0,03 Prozent der Versicherungssumme statt 19 Prozent der Versicherungsprämie betragen. Damit werden die Versicherungsprämien für die Landwirte erschwinglicher.

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