Gleichzeitig gab die Ministerin zu, dass 20 % Hangneigung die Grenze für ein gutes Arbeitsergebnis mit Schleppschlauch- und Schleppschuhverteiler darstellen. Das erklärte sie anlässlich eines Ortstermins im September auf dem Spitalhof bei Kempten, bei dem mehrere Hersteller ihre bodennahe Ausbringtechnik in der Praxis präsentierten.
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden in Bayern deshalb kleine Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche von den Vorgaben zur Ausbringtechnik befreit. Ebenso Grünlandflächen, die auf mehr als 30 % ihrer Fläche eine Hangneigung über 20 % aufweisen. Unter diese Regelung fallen dem Landwirtschaftsministerium zufolge in Bayern insgesamt 69 000 Betriebe, davon 18 000 mit einem Teil ihrer Flächen und 51 000 vollständig.
Nach Ansicht von Dr. Bernhard Pohl, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, ist der Gegenstand der im vergangenen Jahr von Günzacher Landwirten eingereichten Petition damit noch nicht vom Tisch. Die Würdigung des Landwirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag sei eine klare Handlungsaufforderung, die Anliegen der Petition in den gesamten weiteren Entscheidungsprozess einzubeziehen und zu prüfen. Zu diesem Zeitpunkt dürfe man daher keine der aktuell verfügbaren Techniken ausschließen, sondern müsse beide im Sinne der kleinbäuerlichen Landwirtschaft weiterentwickeln.
Um offene Fragen hinsichtlich der Futterverschmutzung, der möglichen Behandlung der Gülle mit Zusatzstoffen sowie der Gülleseparation zu klären, sei die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) laut Landwirtschaftsministerium bereits mit verschiedenen Forschungsaufträgen betraut – in enger Zusammenarbeit mit der Praxis. Zudem werde aktuell ein Praxisleitfaden zum erfolgreichen Güllemanagement erarbeitet.
Die Meldung stammt aus der Novemberausgabe von top agrar Südplus, die diese Woche erscheint.
von Renke Renken
Gesetze werden geschaffen,
um die innovative Landtechnikindustrie in Schwung zu halten, das nächste ist, das Landwirte , die in solche Ausbringtechnik investiert haben, ihr Faß günstig Richtung Osten entsorgen können, weil die Fässer der ersten und zweiten Generation keine Einzeldüsenschaltung, kein ... mehr anzeigen NIRS-Meßgerät und kein Durchflußsensor und kein Datenübertragungsmodul zur kontrollierenden Behörde haben, der Wahnsinn nimmt und nimmt kein Ende. weniger anzeigen
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von Rudolf Rößle
Güllewürste
wenn dort 2 Wochen die Sonne drauf scheint, ist der Stickstoff sicher nicht mehr in der Wurst.
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von Jens-Martin Keim
Viele offene Fragen - Ministerium lässt Bauern und Abgeordnete auflaufen - NH3 Problem ohne Lösung
Eine Emissionsreduktion und Futterverschmutzungen mit Hilfe von Güllewurstmaschinen hinzubekommen ist ein Trugschluss. Die Technikhersteller bestätigen die Probleme mit der Neuentdeckung von Duo-Düsen. Die Fasshersteller mussten keine Vorgaben erfüllen, welche durch TÜV Zertifikate ... mehr anzeigen unabhängig der Gülleart, der Witterung, der Graslänge, des TS-Gehalts, des ph-Werts, der Eisweißanteil in der Fütterung, des Harnstoffgehalts und der Temperatur definierte Emissionswerte Werte garantieren. OHNE MESSDATEN - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - wird pauschal behauptet, dass die Emissions 50% reduziert. Das soll mal jemand seinem Schornsteinfeger erzählen. Der kommt mit einem Messgerät und sagt, ob die Heizung weiter betrieben darf oder nicht. Man bedenke, dass bei 5 cm Graslänge eine Emissionsreduktion von 4%!!!!!!!!!! dem Schleppschuh angerechnet wird gegenüber dem Breitverteiler. WAHNSINN (!) Dafür werden MILLIONEN EURO an Fördergelder ausbezahlt, die KEINEN belegbaren und nachweislichen Klimaschutz erbringen. Wer soll diese Vorgehensweise der Jahrzehnte Untätigkeit, verbunden mit fraglicher Wissenschaft noch glauben? Wo sind die Messprotokolle? Wo ist das zertifizierte Messverfahren? Wo sind die Untersuchungsergebnisse des Spitalhofs Nr. 458 ,484 sowie der Versuche zu gestaffelter Güllen im Grünland? Wo sind die Antworten auf Positionspapier, Praktikererfahrungen und Brandbrief? Statt mit den Bauern gemeinsam gesetzeskonforme Lösungen auf Basis der NEC Richtlinie zu erarbeiten, will man offenbar bewusst – den Umbau unserer Landwirtschaft beschleunigen. Praxisbewährte Güllefässer werden von einem Tag auf den anderen wertlos(!) Nach Verursacherprinzip muss der Schadensverursacher dem Geschädigten dafür den Schaden auch bezahlen. Es geht um Schadensersatzansprüche Frau Kaniber. Die Gülle Blattspritzung wurde uns inzwischen für das Ackerland per Verordnung genommen – ohne die zwingend notwendigen Belege zu erbringen. Wer über zwanzig Jahre Untätig in Bezug auf Nitrat und NH3 Probleme aussitzt, hat die „rote Karte“ verdient und gehört schnellstens ausgetauscht. Wenn eine Ministerin bei einer praktischen Vorführung die Triesdorf Fäulnisgülle in die Nase beißt, sollte sie an die IG gesunde Gülle erinnert werden. So wäre ein lösungsorientierter Dialog mit den Bauern und den Abgeordneten des Agrarausschusses in Bayern ratsam. In Triesdorf haben schon ganz andere Bundestagsabgeordnete des Agrarausschusses fluchtartig die Vorführfläche von bodennaher Gülleausbringung verlassen, weil es ekelhaft gestunken hat. Warum macht sich keiner von den Gesetzeshüter Gedanken einer Rottegülle? Müssen wir uns da nicht schämen, wussten unsere Vorfahren noch über Bodenorganismen und den Wert von Gülle und Mist bescheid. Aber leider schläft man weiter in Berlin und München. Mutieren glücklicher Weise die Bauern inzwischen zu echten Wadenbeißern. Dank all den Bauern und Unterstützer der IG-gesunde-Gülle, wo mit Hilfe eines Messverfahrens und einem roten Koffer nun Licht in das schändliche Kapitel kommt. Ein Armutszeugnis bayerischer Amtsstuben, wo dringend einmal ausgemistet werden muss. Wenn die Bauern und Praktiker bei der Umsetzung vernünftiger Agrar- und Klimapolitik behindert werden, wird Widerstand zur Pflicht(!) Wir Bauern sind nicht das Problem – sondern Teil der Lösung(!) weniger anzeigen
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