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Düngeverordnung

Kaniber kämpft bei Klöckner um Verschiebung der Düngeverordnung

Bayerns Landwirtschaftsministerin will die Novelle der Düngeverordnung erst 2021 in Kraft treten lassen – und fährt mit diesem Anliegen nach Berlin.

Lesezeit: 3 Minuten

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber wird am Freitag (14.2.) in Berlin mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und den Ressortkollegen der unionsgeführten Bundesländer über das weitere Vorgehen bei der Düngeverordnung (DüV) sprechen.

Kaniber sagte im Vorfeld, dass sie ihre Forderungen nach Korrekturen der geplanten Verordnung mit Nachdruck aufrechterhalten wird. Bereits Ende Januar hatte sie bezweifelt, dass die neue DüV wie geplant in Kraft treten kann.

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Länderkollegen sollen Änderungen durchsetzen

Die CSU-Politikerin hatte sich bereits in den vergangenen Wochen an ihre Länderkolleginnen und Kollegen gewandt und betont, dass die Entscheidungen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung wissenschaftlich begründet, fachlich gerechtfertigt und von den Ländern auch umsetzbar sein müssten.

Wenn dies nicht der Fall sei und berechtigte Gründe dargelegt werden könnten, dass einzelne geplante Maßnahmen letztlich sogar zu einer Verschlechterung für die Umwelt führen könnten, müssten sich dieLänder für Änderungen einsetzen, so die Ministerin.

Eines ihrer zentralen Anliegen ist es, weiterhin eine bedarfsgerechte Düngung von allen Zwischenfrüchten zu ermöglichen. Nur gut entwickelte Bestände würden vor Erosion und Überschwemmungen schützen und helfen, Herbizide einzusparen.

Bundesregierung wollte mehr rote Gebiete

Darüber hinaus hatte Kaniber den Vorsitzenden der EVP-Fraktion im EU-Parlament, Manfred Weber, um Unterstützung gebeten. Denn Anfang Februar sei bekannt geworden, dass die Bundesregierung der Europäischen Kommission weitere Vorschläge übermittelt hat, die zu einer weiteren Verschärfung der Düngeverordnung führen. Unter anderem sei eine Sofortausweisung zusätzliche roter Gebieten für Nitrat und Phosphat vorgesehen gewesen, so Kanibers Haus in einer Pressemitteilung.

Kaniber fordert Übergangsregelung

Die Ministerin schrieb an Weber: "Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen hat der Gesetzgeber besondere Belastungen und Härten, die sich aus den Neuerungen ergeben können, durch Übergangsregelungen abzumildern. Schließlich werden Landwirte weitere sehr teure Investitionen tätigen müssen, insbesondere in die Lagerung von Wirtschaftsdünger, um die neuen Vorgaben der DüV erfüllen zu können.“

Mehr Zeit zum Anpassen

Dazu sollten laut Kaniber zum Vertrauensschutz verbindliche Vorgaben und die notwendige Zeit für betriebliche Anpassungen eingeräumt werden. „Unter Berücksichtigung der praktischen, vollzugtechnischen, politischen und rechtlichen Probleme“ wäre im Zuge einer Abwägung ein Anwendungsbeginn der nun zu beschließenden Novelle ab dem Düngejahr 2021 vorzuziehen.

Ministerin Kaniber trägt "selbstverständlich" weitere fachlich gerechtfertigte Anstrengungen zum Gewässerschutz mit. Man müsse aber auch die bayerische bäuerliche Landwirtschaft erhalten. Dazu sei es notwendig, die Belange des Grundwasserschutzes und der Landwirtschaft in Einklang bringen. "Dafür kämpfe ich", so Kaniber.

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