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Kein Subventionsbetrug beim LKV Bayern

Das Strafverfahren gegen das LKV Bayern wegen Subventionsbetrugs wurde eingestellt. Das Landwirtschaftsministerium hält aber an seiner Rückforderung von 1,7 Mio. € fest.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Staatsanwaltschaft München I hat das Ermittlungsverfahren gegen das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) wegen Subventionsbetrugs eingestellt. Das bestätigte Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl gegenüber top agrar Südplus. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben und ein Tatnachweis konnte nicht geführt werden, so die Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die die Abrechnung des LKV kontrolliert, hatte im Frühjahr 2018 Strafanzeige gegen das LKV gestellt, weil dieses angeblich die erforderlichen Nachweise für die geltend gemachten Beratungsstunden nicht erbracht habe.

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Da die Strafanzeige durch Presseberichte öffentlich wurde - die Süddeutsche Zeitung sprach von einem „Finanzskandal in der Landwirtschaft“ - gerieten der damalige LKV-Vorsitzende Josef Bauer, gegen den sich die Strafanzeige richtete, und der frühere LKV-Geschäftsführer Uwe Gottwald in erheblichen Misskredit. Nach Einstellung des Verfahrens können beide sowie die gesamte LKV-Spitze als rehabilitiert gelten.

Ministerium will weiter 1,7 Mio. € zurück

An seiner Rückforderung von rund 1,7 Mio. € an Fördermitteln im Jahr 2013, gegen die das LKV geklagt hat, hält das bayerische Landwirtschaftsministerium aber trotzdem fest. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft habe keine Auswirkung auf das verwaltungsrechtliche Verfahren, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Die Klärung der Frage, ob die Beratungsstunden ordnungsgemäß nachgewiesen wurden oder nicht, bleibe dem Verwaltungsgericht vorbehalten.

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