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Baden-Württemberg

Keine FAKT-Förderung für behandeltes Holz

Wer derzeit Polterholz außerhalb des Waldes gegen Käferbefall behandeln will, verliert die Förderung über FAKT. Das MLR hat jedoch einen alternativen Förderweg zugelassen.

Lesezeit: 3 Minuten

Waldbesitzer, die in Baden-Württemberg die FAKT-Maßnahme D1 "Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel" und D2 "Ökologischer Landbau" beantragt haben, dürfen ihr Holz nur im Wald selbst gegen einen möglichen Käferbefall chemisch behandeln. Nicht aber auf Flächen außerhalb des Waldes. Das teilt das MLR Stuttgart auf Anfrage von top agrar-Südplus mit.

Aufgrund der außergewöhnlichen Situation in diesem Jahr mit enormen Mengen an Käferholz sowie mit Verzögerungen beim Abtransport aufgrund Corona sei aber laut MLR bei der FAKT-Maßnahme D1 das folgende Vorgehen zulässig, um die Fläche über den Gemeinsamen Antrag (GA) gefördert zu bekommen:

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  1. Wer betriebseigenes Holz auf seiner eigenen Fläche lagert und behandelt, kann die betroffene Fläche im Gemeinsamen Antrag mit NC 994 oder 996 codieren. Dieser Sachverhalt sei allerdings der unteren Landwirtschaftsbehörde mitzuteilen und eine Bestätigung der unteren Forstbehörde über die notwendige Behandlung des Holzes mit chemisch-synthetischen Mitteln vorzulegen.



  2. Wer Holz von anderen Waldbesitzern auf seiner Fläche lagert, habe als Antragssteller keine Verfügungsgewalt mehr über die Fläche, sie sei daher nicht mehr im GA aufzuführen.

Was gilt für Ökobetriebe?

Für Antragsteller mit FAKT D2 „Ökologischer Landbau“ gelten laut MLR folgende Regelungen:

  1. Bei Lagerung von betriebseigenem Holz auf eigener Betriebsfläche: Der Einsatz von chemisch-synthetischen Mitteln ist hier nicht zulässig, der Antragsteller kann sich bei seiner Öko-Kontrollstelle nach zulässigen Mitteln erkundigen.



  2. Bei Lagerung von Holz anderer Waldbesitzer ist die Fläche nicht mehr im GA aufzuführen, weil der Antragsteller darüber keine Verfügungsgewalt mehr besitzt. Die Fläche ist dann nicht mehr Teil der ökologischen Produktionseinheit. Sobald der Antragsteller die Fläche wieder zurückbekommt, muss er sie erneut auf den Ökologischen Landbau umstellen.

Die Waldbesitzer hatten angesichts der sehr großen Mengen an von Käferbefall gefährdetem Holz und der stockenden Abfuhr durch die Corona-bedingte Schließung von Sägereien Erleichterungen bei der Behandlung ihres Holzes gefordert.

Biobetriebe oder Betriebe mit der FAKT-Maßnahme "Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel" sollten ausnahmsweise und einmalig ihre Holzpolter gegen den Nutzholzkäfer Liniatus spritzen dürften, so die Forderung der Praktiker. "Für die Holzlagerung würde uns das eventuell bis zu den Sommerferien eine Entlastung bringen", schätzt Bernhard Bolkart vom Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV). https://www.topagrar.com/suedplus/news/schadholzabfuhr-stockt-durch-corona-12014027.html

"Außerdem sollte diese Polterfläche dafür nicht extra aus dem Gemeinsamen Antrag herausgerechnet werden müssen, denn dieser Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zur möglichen Einsparung an öffentlichen Mitteln", so Bolkart.

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