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topplus Gewässerrandstreifen gemäß Volksbegehren

Kommentar: "Behördenfehler nicht zu Lasten der Bauern!"

Mit groben Fehlern in den Karten zu Gewässerrandstreifen haben die bayerischen Behörden die Bauern verunsichert. Müssen sie den Fehler am Ende ausbaden?

Lesezeit: 3 Minuten

Bayerns Bauern dürfen durch das Volksbegehren künftig 5 m breite Randstreifen um Gewässer nicht mehr ackerbaulich nutzen. Die Fehler der Behörden bei der Gewässerkartierung kommentiert Klaus Dorsch, Redaktionsleiter top agrar Südplus:

Annehmen, verbessern, versöhnen: Mit dieser Strategie versuchte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in diesem Sommer, den Landwirten das Volksbegehren Artenvielfalt schmackhaft zu machen. So richtig gelungen ist das nicht. Auch deshalb, weil die Staatsregierung bei den Vorgaben für die Bauern zum Teil noch eins drauf gesetzt hat.

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Ähnliches droht nun bei der Ausweisung der Gewässer, an denen die im Volksbegehren festgeschriebenen 5 m breiten Randstreifen liegen sollen. Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat im November ihre Kartierung der Gewässer ins Internet gestellt – und bei den Landwirten einen Sturm der Entrüstung ausgelöst.

Die Kartierung ist laut Berichten von Landwirten und Beratern extrem fehlerhaft. So sind offenbar Gewässer auch auf Flächen eingezeichnet, auf denen es seit Jahrzehnten keine Wasserläufe mehr gibt. Und dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle.

Die hohe Fehlerquote ist angeblich dem Zeitdruck geschuldet, unter dem die Wasserwirtschaftsämter standen. Denn das Volksbegehren ist schon seit August 2019 Gesetz. Zudem haben viele Landwirte den Eindruck, dass die Behörden im Zweifelsfall eher zuviel als zuwenig Gewässer ausgewiesen haben, damit am Ende möglichst viele Flächen unter Schutz gestellt werden.

Egal ob Zeitdruck oder Vorsatz, aus Sicht der Landwirte ist beides inakzeptabel. Denn für sie bedeuten die Gewässerrandstreifen einen enteignungsgleichen Eingriff, weil sie darauf keinen Ackerbau mehr betreiben können. Es kann nicht sein, dass Landwirte wegen mangelhafter Arbeit der Behörden zusätzliche Flächen verlieren.

Die Forderung des Bayerischen Bauernverbandes, die Kartierung aus dem Netz zu nehmen und neu zu erarbeiten, ist deshalbvöllig berechtigt. Für dieses Vorgehen spricht auch, dass bis jetzt nicht einmal eine klare Definition darüber vorliegt, welche Gewässer in die Kulisse fallen und welche nicht.

Die Umweltbehörden scheinen großzügig landwirtschafltiche Flächen als Schutzgebiete auszuweisen.

Der aktuelle Vorgang lässt darauf schließen, dass die bayerischen Umweltbehörden locker und großzügig sind, wenn es um die Ausweisung von landwirtschaftlichen Flächen als Schutzgebiete geht. Bereits im Frühjahr 2019 musste Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber eine vom Landesamt für Umwelt verfasste Biotopkartierung zurücknehmen, weil sie fehlerhaft war.

Wenn die bayerische Staatsregierung Vertrauen bei den Bauern zurückgewinnen will, sollte sie zuallererst darauf achten, dass ihre Behörden fair und sorgfältig mit den Landwirten und deren Eigentum umgehen.

Dieser Kommentar stammt aus der Südplus 12/2019. Jetzt testen.

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