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Bayern

Landtag beschließt Volksbegehren Artenvielfalt und Begleitgesetz

Der Bayerische Landtag hat heute das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ sowie das zugehörige Begleitgesetz beschlossen.

Lesezeit: 7 Minuten

Die neuen gesetzlichen Regelungen, die am 1. August 2019 in Kraft treten, werden durch umfangreiche Förderprogramme und mehr Beratung begleitet. Das Gesetz umfasst laut bayerischem Umweltministerium folgende Maßnahmen:

  • Gewässerrandstreifen

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An allen natürlichen und naturnahen Gewässern werden Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf Metern ausgewiesen. Eine Grünlandnutzung ist weiterhin möglich, nicht jedoch eine garten- und ackerbauliche Nutzung. Zusätzlich verpflichtet sich der Freistaat auf staatlichen Flächen an Gewässern erster und zweiter Ordnung einen zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen auszuweisen.

  • Biotopverbund im Offenland

Bisher sind weniger als zehn Prozent der Offenlandfläche in Bayern in der Biotopkartierung erfasst. Bis 2030 soll der Biotopverbund auf mindestens 15 Prozent der bayerischen Offenlandfläche erweitert werden (zehn Prozent bis 2023 und 13 Prozent bis 2027). Er wird künftig auch Gewässerrandstreifen sowie blütenreiche Säume und Waldränder umfassen.

  • Biodiversität in den Wäldern

Bis 2023 wird auf zehn Prozent des Staatswaldes ein grünes Netzwerk an Naturwaldflächen, die dauerhaft nicht forstwirtschaftlich genutzt werden, eingerichtet. Ziel ist ein Verbundsystem von Naturwäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität.

  • Streuobstbestände und arten- und strukturreiches Dauergrünland

Streuobstbestände und arten- und strukturreiches Dauergrünland werden unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich geschützte Biotope. Welche Bestände genau erfasst werden, soll in einer Rechtsverordnung der Staatsregierung zeitnah festgelegt werden. Unterhaltungsmaßnahmen für die Streuobstbestände sind weiterhin möglich, so wie eine normale Bewirtschaftung insgesamt weiterhin möglich sein wird. Dies gilt beispielsweise für die Mahd der Flächen, den Ersatz einzelner Bäume und auch für die Bekämpfung der Kirschfruchtfliege mit Insektiziden. Zudem wird die Förderung sowohl der Streuobstwiesen als auch des arten- und strukturreichen Dauergrünlands verbessert und damit die naturverträgliche Bewirtschaftung dieser Flächen honoriert.

  • Moorschutz

Über einen Masterplan Moore werden Hochmoore im Staatswald wiederhergestellt und die Renaturierungsaktivitäten der Naturschutzverwaltung zur Wiedervernässung von Mooren verdreifacht. Das schafft neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen der Feuchtgebiete und schützt das Klima. Moore und Anmoore werden vor einer Absenkung des Grundwasserstands geschützt.

  • Schutz von Alleen und Strukturelementen in der Feldflur

Bei der landwirtschaftlichen Nutzung dürfen Feldgehölze, Hecken, Säume, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, natürliche Totholzansammlungen, Feldraine und Kleingewässer nicht beeinträchtigt werden. Die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Alleen an Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen wird verboten.

  • Schutz des Dauergrünlands

Um Wiesen und Weiden zu erhalten, ist die Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen nicht mehr möglich. Auch das Walzen auf Grünland nach dem 15. März wird ab 2020 untersagt. Durch flexible Regelungen im Begleitgesetz werden unzumutbare Härten für Landwirte vermieden (z. B. Verschiebung des Termins bei Schneelage Mitte März nach hinten). Um Hasen und Vögel zu schützen, ist die Mahd von außen nach innen bei Flächen ab einem Hektar künftig nicht mehr möglich. Weiter wird das Ziel festgelegt, dass ab dem Jahr 2020 auf bayernweit zehn Prozent aller Grünlandflächen die erste Mahd nicht vor dem 15. Juni erfolgen soll. Dies wird über geförderte freiwillige Maßnahmen wie den Vertragsnaturschutz umgesetzt.

  • Ausweitung des ökologischen Landbaus

Die landwirtschaftlichen Flächen in Bayern sollen bis 2025 zu mindestens 20 Prozent und bis 2030 zu mindestens 30 Prozent nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Für staatliche Flächen gilt dies bereits ab 2020.

  • Verbot von Pflanzenschutzmitteln

Auf den vom Freistaat Bayern bewirtschafteten Flächen wird der Einsatz von Totalherbiziden verboten. Auch in Naturschutzgebieten, in geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen ist die Anwendung von Pestiziden verboten, sofern die Flächen extensiv genutzt werden. Dasselbe gilt ab dem Jahr 2022 für den flächenhaften Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei der landwirtschaftlichen Nutzung von Dauergrünland; eine Einzelpflanzenbekämpfung wird aber auch nach 2022 nach wie vor möglich sein.

  • Ausweitung der Naturschutzförderprogramme

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) und das Landschaftspflegeprogramm werden gesetzlich verankert, inhaltlich ausgeweitet und verstärkt. So sollen zukünftig sechs Prozent der landwirtschaftlichen Fläche über das Vertragsnaturschutzprogramm so bewirtschaftet werden, dass Bienen und viele andere Tier- und Pflanzenarten davon profitieren können. Bei den Weiden sollen die Prämien, zum Beispiel für Schäfer, Almbauern und Mutterkuhhalter, erhöht werden. Auch sollen sechs Prozent der Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes besonders ökologisch bewirtschaftet und die Waldbesitzer entsprechend honoriert werden.

  • Mehr Grün- und Blühflächen auf staatlichen Flächen und Gebäuden

Straßenbegleitflächen an Staatsstraßen sollen möglichst als artenreiche Rasen bewirtschaftet und Lärmschutzanlagen begrünt werden. Zudem sollen Gebäude und Freiflächen im Eigentum des Freistaats Bayern begrünt und bepflanzt werden.

  • Mehr Biodiversität und gutes Klima in den Kommunen



Kommunale Biodiversitätsprojekte werden über das Landschaftspflegeprogramm gefördert. Städten, Landkreisen und Gemeinden wird empfohlen, Gebäude und Freiflächen in ihrem Besitz zu begrünen, Straßenbegleitflächen als artenreiche Wiesen zu pflegen und eine klimaneutrale Verwaltung anzustreben.

  • Reduzierung der Lichtverschmutzung

Um nachtaktiven Tieren wie Fledermäusen, Insekten und Zugvögeln mehr ungestörte Lebensräume zu bieten, werden störende Lichtquellen reduziert. Himmelsstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind deshalb grundsätzlich unzulässig. Die Fassadenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden wird ab 23 Uhr abgeschaltet. Im Außenbereich ist die Beleuchtung von Werbeanlagen grundsätzlich untersagt.

  • Klimaneutrale Verwaltung

Ziel Bayerns ist es, im Sinne einer Vorbildfunktion bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.

  • Stärkung der Landschaftspflegeverbände und Naturparke

Landschaftspflegeverbände sollen flächendeckend in Bayern tätig werden. Damit wird in allen bayerischen Regionen eine Kooperation von Landwirten, Naturschützern und Kommunen zur praktischen Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen etabliert. Der Staat will dabei die Aktivtäten der Landschaftspflegeverbände für mehr Biodiversität und Artenschutz noch intensiver unterstützen. Auch die Naturparke werden zukünftig für ihre Aufgaben zusätzliche Unterstützung erhalten.

  • Bessere Beratung vor Ort

Bayern etabliert zusätzliche Biodiversitätsberater an den unteren Naturschutzbehörden und Wildlebensraumberater an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Diese sollen in Fragen der Förderung beraten, Hilfe bei der Umsetzung von ökologischen Maßnahmen leisten und den Aufbau des Biotopverbunds begleiten.

  • Mehr Naturschutz in Erziehung, Aus- und Fortbildung

Die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere auch mit ihrem Bezug zur Landwirtschaft, werden künftig bei der pädagogischen Aus- und Fortbildung, in den Lehr- und Bildungsplänen und bei den Lehr- und Lernmitteln stärker berücksichtigt.

Bauernverband: „Haben wichtige Korrekturen erreicht“

Der Bayerische Bauernverband sieht das Gesetzespaket kritisch, verweist aber darauf, dass auf sein Drängen viele Probleme und Fehler des Gesetzentwurfs korrigiert wurden. „Es ist uns gelungen, für wesentliche Härten des Volksbegehrens praktikable, rechtssichere Lösungen zu finden. Die ursprünglich drohenden, pauschalen Einschränkungen für die bayerische Landwirtschaft sind so weit als möglich reduziert“, sagt Bauernpräsident Walter Heidl.

Vor der entscheidenden Plenumssitzung hat Bauernpräsident Walter Heidl zusammen mit Bäuerinnen und Bauern vor dem Landtag die nötigen Veränderungen und Weichenstellungen eingefordert. Mit einer gemeinsamen Aktion machten sie deutlich: „Bayern braucht Bienen und Bauern!“

Auch wenn durch die Arbeit des Bayerischen Bauernverbandes und die gemeinsame Diskussion am Runden Tisch nun viele Probleme und Fehler aus dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens korrigiert werden konnten, sehen die Bäuerinnen und Bauern die Staatsregierung weiter in der Pflicht: „Die Landwirtschaft ist weder alleiniger Verursacher des Problems, noch können wir dieses Problem alleine lösen. Umwelt- und Artenschutz geht alle an!“, sagt Heidl.

„Um den angekündigten Gesellschaftsvertrag für Artenvielfalt und Landwirtschaft mit Leben zu füllen, müssen alle gesellschaftlichen Gruppen einen Beitrag leisten. Unsere Forderungen dafür liegen auf dem Tisch.“ Zwei ganz aktuelle Beispiele, bei denen die Bäuerinnen und Bauern endlich Ergebnisse erwarten: Flächenverbrauch und das Thema Alltagskompetenz in der Schule. Zudem setzt sich der Bauernverband dafür ein, dass die am Mittwoch beschlossenen Regelungen und ihre Umsetzbarkeit in der Praxis 2020 durch den Landtag überprüft und wo nötig angepasst werden.

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