Die Maßnahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) werden im kommenden Jahr wieder angeboten, teilte die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber mit.
Viele Möglichkeiten zum Umweltschutz
„Wir unterstützen unsere Landwirtschaft. Aber wir verbinden das mit einer Wende hin zu mehr Agrarökologie. Wir nehmen den Landwirt mehr in den Blick. Wir wollen ihm mehr Möglichkeiten geben, seine Ställe und mehr Tierwohl zu organisieren und trotzdem wirtschaftlich überlebensfähig zu bleiben. Mit dem KULAP unterstreichen wir den hohen Stellenwert, den wir den Agrarumweltmaßnahmen beimessen. Ich bin stolz, dass wir für unsere Landwirte wieder ein so breites Spektrum an Möglichkeiten anbieten können. So tragen wir gemeinsam mit den Bauern zum Natur- und Artenschutz und zur Pflege unserer Kulturlandschaft bei“, so die Ministerin.
Neue Maßnahmen: Herbizidverzicht und Trichogramma
Erstmals sind beim KULAP zwei neue Maßnahmen im Programm, die weniger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Ziel haben: B62-Herbizidverzicht im Ackerbau und B63-Einsatz von Trichogramma im Mais. Für die bisherigen Maßnahmen B21/23-Extensive Grünlandnutzung (1,76 GV), B35-Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und B37-Mulchsaat gibt es nun höherwertige Alternativen. Nähere inhaltliche und organisatorische Informationen zur Antragstellung 2021 gibt das Ministerium rechtzeitig vor der Antragstellung bekannt. Alle genannten Informationen stehen noch unter dem Vorbehalt der EU-beihilferechtlichen Zustimmung sowie der landeshaushaltsrechtlichen Genehmigung.
KULAP-Maßnahmen mit verkürzter Laufzeit
Die KULAP-Maßnahmen sind wegen der Vorgaben der EU-Übergangsverordnung für 2021 und 2022, die derzeit im Entwurf vorliegt, zeitlich begrenzt. Die zweijährige Laufzeit bedeutet nach Ministeriumsangaben allerdings nicht, dass verschiedene Maßnahmen danach nicht weitergeführt werden könnten. Es können und werden sich bedingt durch die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für die kommende EU-Förderperiode Veränderungen ergeben, die derzeit noch nicht absehbar sind. So sind etwa die Maßnahmen der zukünftigen „eco schemes“ oder Ökoregelungen in der ersten Säule der GAP noch nicht beschlossen. Diese haben jedoch Auswirkungen auf das Angebot an Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule der GAP. Deshalb wird das KULAP zum Jahr 2023 unter den veränderten Rahmenbedingungen neu starten.
Landwirte können die Grundanträge für die flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen KULAP und VNP vom 11. Januar bis zum 24. Februar bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellen. Auch in diesem Jahr wird die Antragstellung ausschließlich online erfolgen.