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Baden-Württemberg

Obst- und Weinbau: Erneute Förderung von Versicherungsprämien

Das Pilotprojekt zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Weinbau startet ins zweite Jahr. Ab dem 25. November können Landwirte neue Anträge stellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, zeigt sich zufrieden über die große Beteiligung am Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau im Anbaujahr 2020. Im Antragszeitraum gingen rund 1.350 Förderanträge ein, insgesamt versicherten die Landwirte damit einen Flächenumfang von über 14.000 ha. Daher wird das Projekt nun fortgeführt: „Wir gehen mit unserem Projekt in ein weiteres Jahr und unterstützen so unsere Landwirte bei der Bewältigung von klimabedingten Schäden“, sagte Hauk.

Anträge bis zum 1. März stellen

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Das Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau für das Anbaujahr 2021 beginnt ab 25. November 2020 und läuft bis zum 1. März 2021. Alle Teilnehmer, sowohl Antragsteller, die bereits 2020 am Förderverfahren teilgenommen haben, als auch Neueinsteiger müssen für 2021 einen neuen Förderantrag stellen.

Wie wichtig ein Versicherungsschutz als Instrument der betrieblichen Risikovorsorge sein kann, zeigten die Frostnächte von Anfang April und im Mai, die in Baden-Württemberg mehrere Tausend Hektar Obst- und Weinkulturen zum Teil schwer geschädigt haben. „Die Förderung durch das Land hat sich also schon im ersten Jahr positiv für die teilnehmenden Betriebe ausgewirkt und sollte weiter Schule machen“, betonte Minister Hauk. Seit Anfang November versendet das Land die Zuwendungsbescheide für das erste Jahr, damit die Zuschüsse noch im Jahr 2020 ausbezahlt werden können.

Kein Vollkasko-Schutz

Das Förderprogramm hat zum Ziel, existenzbedrohenden Situationen aufgrund von witterungsbedingten Ertragsverlusten vorzubeugen. Daher bietet die Förderung von Versicherungsprämien keinen Vollkasko-Schutz, sondern ist an die Einhaltung folgender Bedingungen gekoppelt:

  • Förderfähige Risiken: Starkfrost, Sturm, Starkregen
  • Selbstbehalt von mindestens 20 %
  • Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme
  • Maximale Versicherungssummen (Hektarhöchstwerte) je nach Kulturgruppe unterschiedlich

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Versicherungsunternehmen zuvor eine Rahmenvereinbarung mit dem Ministerium abgeschlossen hat, die die Zusammenarbeit in der Durchführung des Förderverfahrens regelt. Das Ministerium empfiehlt den Antragstellern daher, sich vor Abschluss des Versicherungsvertrages zu vergewissern, ob das betreffende Versicherungsunternehmen am Pilotprojekt teilnimmt.

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