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Omira-Anwalt: "Vergleichsangebot ist keine Basis für gütliche Einigung"

Der Streit zwischen den Omira-Bauern und Lactalis geht auch nach dem Vergleichsangebot der Franzosen weiter: Der Anwalt der Landwirte sieht in dem Angebot derzeit keine Basis für eine gütliche Einigung mit dem Molkereikonzern über die Rückforderung von ca. 23,5 Mio. Euro. Das erklärte Dr. Rainer Herschlein aus Stuttgart im Gespräch mit top agrar-Südplus.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Streit zwischen den Omira-Bauern und Lactalis geht auch nach dem Vergleichsangebot der Franzosen weiter: Der Anwalt der Landwirte sieht in dem Angebot derzeit keine Basis für eine gütliche Einigung mit dem Molkereikonzern über die Rückforderung von ca. 23,5 Mio. Euro. Das erklärte Dr. Rainer Herschlein aus Stuttgart im Gespräch mit top agrar-Südplus.

"Wir haben uns intern in der Geschäftsführung der Omira Oberland-Milchverwertung GmbH (OOMV) zwar noch nicht darüber abgestimmt. Ich persönlich sehe aber in dem jetzt vorgelegten Vergleichsangebot von Lactalis keine Basis für eine gütliche Lösung", so Dr. Rainer Herschlein von der Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer und Wojtek aus Stuttgart wörtlich. Man wolle erst die Begründung für die nach wie vor im Raum stehende Rückforderung von Lactalis in Höhe von 4 Mio. Euro erfahren. Ein großer Teil davon sei unberechtigt. "Wir halten aktuell an unserer Linie fest: Einem faulen Kompromiß werden wir nicht zustimmen", so Herschlein, der offenbar die Lieferanten mit dieser Haltung hinter sich weiß.

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Mitglieder vor der Geschäftsführung informiert

Lactalis hatte den Bauern am Wochenende - also kurz vor den in dieser Woche stattfindenden Winterversammlungen - über per Sammelwagen verteilte Schreiben und am Montag über die Presse mitgeteilt, dass man auf die Forderung von 19,5 Mio. Euro, die im Zuge der geplanten Änderung des Umrechungsfaktors für Milch anfallen würden, verzichten werde. Im Gegenzug erwarte man aber, dass die OOMV mit rund 4 Mio. Euro für nicht erfüllte Vertragspflichten - unter anderem für Brandschutzmaßnahmen - aufkomme.

"Wir verstehen zum Teil gar nicht, was Lactalis möchte. Gerade das Thema Brandschutz haben wir damals im Garantiekatalog in der Anlage des Kaufvertrages mit einer nötigen Summe von 1 Mio. Euro klar kommuniziert," meint Dr. Rainer Herschlein. Der Anwalt der OOMV ist vor allem auch überrascht über die Art und Weise der Kommunikation des Weltkonzerns. So habe Lactalis das für heute anberaumte Gespräch, in dem die Zusammensetzung der 4 Mio. Euro mit Begründung dargelegt werden sollte, mit Verweis auf das vorgelegte Vergleichsangebot für eine außergerichtliche Einigung abgesagt. Zudem seien offenbar die OOMV-Mitglieder vielfach noch vor Geschäftsführer Erich Härle über das Angebot informiert worden.

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