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Baden-Württemberg

PETA erhält weiterhin kein Verbandsklagerecht

Ein Gericht in Stuttgart hat geurteilt, dass die Tierrechtsorganisation weiterhin kein Recht auf Anerkennung als Tierschutzorganisation hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tierschutzorganisation PETA wird in Baden-Württemberg nicht als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation anerkannt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat mit seinem Urteil vom 12. März entschieden, dass die Tierrechtsorganisation keinen Anspruch auf Anerkennung hat.

Begründet wurde die Entscheidung mit der sehr geringen Zahl von nur sieben ordentlichen Mitgliedern. PETA biete so nicht die „Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung“, führte der Verwaltungsgerichtshof zu dem Urteil aus. Das Gesetz sei darauf angelegt, dass die aufgrund der Anerkennung bestehenden Befugnisse zumindest zu einem erheblichen Teil gerade durch die Mitglieder wahrgenommen würden. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder müsse die Zahl der Vorstandsmitglieder daher nicht nur geringfügig überschreiten.

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Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) begrüßten die Entscheidung. Sie sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt, wonach PETA in erster Linie eine „intransparente politische Lobbyorganisation ist, die Menschenrechte für Tiere einfordert, aber zum praktischen Tierschutz vor Ort kaum etwas beiträgt“.

PETA hatte gegen das Land Baden-Württemberg auf Anerkennung geklagt. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht lehnte die Klage 2017 ab. Die Berufung gegen dieses Urteil ließ der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2018 zu, allerdings blieb die Berufung nun ohne Erfolg.

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