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Volksbegehren

Landesregierung legt alternatives Eckpunktepapier vor

Die Initiatoren des Volksbegehrens in Baden-Württemberg wollen dieses Angebot zum Dialog annehmen, stellen dafür aber Bedingungen.

Lesezeit: 4 Minuten

"Wir haben einen Weg gefunden, der sowohl die biologische Vielfalt stärkt als auch die bäuerliche Landwirtschaft mit ihrer regionalen Erzeugung sichert“, schreiben die Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie für Umwelt und Naturschutz Peter Hauk MdL und Franz Untersteller MdL in einer Pressemitteilung, die am Dienstagabend an die Presse ging.

Mit dem Eckpunktepapier reagiere die Landesregierung auf das von der Initiative ProBiene angestoßene Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Das Papier liege den Initiatoren und Unterstützern des Volksbegehrens vor. „Wir hoffen sehr, dass unser Vorschlag eine breite Unterstützung findet“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Erste positive Signale haben wir von verschiedenen Seiten bereits erhalten.“

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ProBiene will Dialogangebot annehmen

Und in der Tat hat sich ProBiene umgehend dazu geäußert: Der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenschutz betrachte das Eckpunktepapier als ersten großen Erfolg und begrüße das damit verbundene Dialogangebot. Man lasse sich unter folgender Bedingung darauf ein: „Wir gehen den Weg, den die Landesregierung aufgezeigt hat, mit, wenn die Eckpunkte der Landesregierung bis Mitte Dezember in konkrete Maßnahmen gegossen sind und Bauernverbände, Imkerverbände und Regierungsfraktionen sich ebenfalls hinter diese Eckpunkte stellen“, sagt Volksbegehrens-Sprecherin und BUND-Landeschefin Dr. Brigitte Dahlbender. „Wir wollen, dass den Worten nun Taten folgen.“

Unter folgenden Voraussetzungen mobilisiere man bis Mitte Dezember nicht weiter:



1. Die Landesregierung wird wesentliche Punkte des Gesetzes bis Mitte Dezember 2019 konkretisieren.

2. Auch die Fraktionen von CDU und Grünen müssten sich zu dem Eckpunktepapier bekennen. Ebenso müssen sich alle landwirtschaftlichen Landnutzungsverbände bekennen, denn wir wollen gemeinsam in den Dialog.

3. Vertreter des Trägerkreises des Volksbegehrens Artenschutz werden bei der Ausformulierung und Konkretisierung des Gesetzentwurfs einbezogen.

Differenziertere Regeln für den Pflanzenschutz in Schutzgebieten

Das Eckpunktepapier der Landesregierung sieht an den Vorschlägen im Volksbegehren insbesondere beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und deren angestrebter Reduzierung Änderungsbedarf, um die Zukunft erheblicher Teile unserer heimischen Landwirtschaft nicht zu gefährden. Das vorgeschlagene strikte Pflanzenschutzmittelverbot im ökologischen und konventionellen Anbau in allen Schutzgebieten – namentlich Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000, Biotope, Naturdenkmale und Naturschutzgebiete - sei in ihrem Vorschlag deshalb durch differenziertere Regelungen ersetzt worden. Ein striktes Verbot gäbe es aber weiterhin dort, wo Tiere und Pflanzen den höchsten Schutzstatus genießen: in allen Naturschutzgebieten. Die davon betroffenen Betriebe können unbürokratische Unterstützung und Ausnahmen erhalten.

Weitere wesentliche Inhalte

Darüber hinaus haben Untersteller und Hauk heute gemeinsam folgende Eckpunkte formuliert:

  • Der Artenschutz soll als gesetzliches Ziel in das Naturschutzgesetz aufgenommen werden.
  • Kommunen sind zur Umsetzung eines Biotopverbundes verpflichtet. Auf 10 % der landwirtschaftlichen Fläche im Land müssen künftig FAKT-Maßnahmen durchgeführt werden, die die Biodiversität steigern. Jeder Betrieb muss auf mindestens 5 % der Fläche ökologisch wirksame Maßnahmen umsetzen.
  • Die aktuelle Streuobstkonzeption wird fortgeschrieben, bestehende Förderungen attraktiver gestaltet. Streuobst wird vor weiterem Flächenverbrauch geschützt.
  • Es soll ein landesweites Kataster eingerichtet werden, das Kompensationsmaßnahmen nicht nur für naturschutzrechtliche sondern auch für bauplanungsrechtliche Eingriffe umfasst.
  • In Schutzgebieten soll künftig ein restriktiver Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach den Regeln des integrierten Pflanzenschutzes zulässig sein. In Naturschutzgebieten ist der Einsatz ab 1.1.2022 generell verboten.
  • Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel wird mit einem umfassenden Paket an Einzelmaßnahmen bis 2030 um 40 bis 50 % in der Menge reduziert. Dazu gehört auch ein komplettes Verbot dieser Mittel in Privatgärten.
  • Der Ökoanteil in der Landwirtschaft soll bis 2030 auf 30 bis 40 % erhöht werden. Die Umstellung soll für die Betriebe freiwillig sein und auch die Nachfrageentwicklung soll zur Erreichung dieses Ziels gezielt gefördert werden.
  • Land, Kreise, Kommunen und Privatleute sollen dazu verpflichtet werden, ihre Flächen bienen- und insektenfreundlich zu gestalten. Zudem soll die Lichtverschmutzung eingedämmt werden.
  • Die Forschung im Bereich Artenschutz und zu den Zusammenhängen verschiedener Faktoren soll verstärkt werden. Insbesondere seien mehr Langzeitstudien nötig. Es sollen zudem neue biologische und biotechnische Behandlungsverfahren entwickelt werden.
  • Das Land plant die Einrichtung eines Dialogforums, um das gegenseitige Verständnis von Landwirtschaft und Naturschutz zu verstärken. Vorgesehen ist ein regelmäßiger Austausch von Bauern- und Naturschutzverbänden unter Teilnahme der Ministerien der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Sie treffen sich mindestens einmal jährlich.

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