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Rote Gebiete: Verwaltungsvorschrift verbesserungswürdig

Das vom Bauernverband beauftragte Gutachten über die Bundesverwaltungsvorschrift zur Ausweisung der roten Gebiete belegt die erwarteten Defizite.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Montag beginnen die Beratungen zur Bundesverwaltungsvorschrift (AVV GeA) zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete. Der Deutsche Bauernverband hat zuvor ein hydrogeologisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches nun die in vielen Punkten vom DBV und seinen Landesbauernverbänden vorgebrachte Kritik untermauert.

Genauere Messungen nötig

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Nach derzeitigem Stand soll der gesamte Grundwasserkörper miteinbezogen werden, auch wenn dieser nur eine einzige schlechte Messstelle enthält. Dies stellt eine massive Verschärfung gegenüber den Vorgaben der Düngeverordnung dar und wäre nur zu rechtfertigen, wenn im Ausweisungsverfahren die belasteten Bereiche über sogenannte geostatistische Verfahren eindeutig identifiziert würden.

Der Entwurf der AVV GeA sieht aktuell lediglich eine Messung pro Jahr vor. Um beispielsweise jahreszeitliche Schwankungen entsprechend abbilden zu können, sollte mehrfach pro Jahr gemessen werden, wobei dann der Mittelwert der Messwerte ausschlaggebend sein muss und nicht wie vorgesehen der Höchstwert. Außerdem bleibt derzeit der Nitratabbau im nicht durchwurzelten Boden unberücksichtigt.

Fragliche Grenzwerte

Die AVV GeA sieht vor, dass rote Gebiete auszuweisen sind, wenn ein bestimmter region- und gewässerabhängiger Phosphateintrag durch die Landwirtschaft in ein Gewässer überschritten wird und zudem die Landwirtschaft mehr als 20 % Anteil am Gesamteintrag verursacht. Hier stellt das Gutachten sowohl die festgelegten Werte – die teilweise unter den bereits natürlich vorkommenden Werten liegen, als auch die 20 %-Schwelle in Frage. Neben den im Gutachten bestätigten Defiziten aus hydrogeologischer Sicht sieht der BBV darüber hinaus auch weiteren Änderungsbedarf aus landwirtschaftlicher Sicht. So müssen bei der Ausweisung beispielsweise spezielle Lösungen für Gebiete mit wenig Niederschlag entwickelt werden. Zudem braucht es Mechanismen, um einzelbetriebliche Daten von gewässerschonend wirtschaftenden Betrieben laufend berücksichtigen zu können.

„Ziel der AVV GeA muss eine nachvollziehbare, regional differenzierte und verursachergerechte Abgrenzung der roten Gebiete sein, die bundesweit nach einheitlichen, rechtssicheren und von der EU-Kommission akzeptierten Maßstäben erfolgt“, betont Carl v. Butler, stellv. Generalsekretär im Bayerischen Bauernverband. Er fordert von den Ländern, im Bundesrat entsprechende Korrekturen vorzunehmen.

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