Bundesrat
Rote Gebiete: Verwaltungsvorschrift verbesserungswürdig
Das vom Bauernverband beauftragte Gutachten über die Bundesverwaltungsvorschrift zur Ausweisung der roten Gebiete belegt die erwarteten Defizite.
Am Montag beginnen die Beratungen zur Bundesverwaltungsvorschrift (AVV GeA) zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete. Der Deutsche Bauernverband hat zuvor ein hydrogeologisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches nun die in vielen Punkten vom DBV und seinen Landesbauernverbänden vorgebrachte Kritik untermauert.
Genauere Messungen nötig
Nach derzeitigem Stand soll der gesamte Grundwasserkörper miteinbezogen werden, auch wenn dieser nur eine einzige schlechte Messstelle enthält. Dies stellt eine massive Verschärfung gegenüber den Vorgaben der Düngeverordnung dar und wäre nur zu rechtfertigen, wenn im Ausweisungsverfahren die belasteten Bereiche über sogenannte geostatistische Verfahren eindeutig identifiziert würden.
Der Entwurf der AVV GeA sieht aktuell lediglich eine Messung pro Jahr vor. Um beispielsweise jahreszeitliche Schwankungen entsprechend abbilden zu können, sollte mehrfach pro Jahr gemessen werden, wobei dann der Mittelwert der Messwerte ausschlaggebend sein muss und nicht wie vorgesehen der Höchstwert. Außerdem bleibt derzeit der Nitratabbau im nicht durchwurzelten Boden unberücksichtigt.
Fragliche Grenzwerte
Die AVV GeA sieht vor, dass rote Gebiete auszuweisen sind, wenn ein bestimmter region- und gewässerabhängiger Phosphateintrag durch die Landwirtschaft in ein Gewässer überschritten wird und zudem die Landwirtschaft mehr als 20 % Anteil am Gesamteintrag verursacht. Hier stellt das Gutachten sowohl die festgelegten Werte – die teilweise unter den bereits natürlich vorkommenden Werten liegen, als auch die 20 %-Schwelle in Frage. Neben den im Gutachten bestätigten Defiziten aus hydrogeologischer Sicht sieht der BBV darüber hinaus auch weiteren Änderungsbedarf aus landwirtschaftlicher Sicht. So müssen bei der Ausweisung beispielsweise spezielle Lösungen für Gebiete mit wenig Niederschlag entwickelt werden. Zudem braucht es Mechanismen, um einzelbetriebliche Daten von gewässerschonend wirtschaftenden Betrieben laufend berücksichtigen zu können.
„Ziel der AVV GeA muss eine nachvollziehbare, regional differenzierte und verursachergerechte Abgrenzung der roten Gebiete sein, die bundesweit nach einheitlichen, rechtssicheren und von der EU-Kommission akzeptierten Maßstäben erfolgt“, betont Carl v. Butler, stellv. Generalsekretär im Bayerischen Bauernverband. Er fordert von den Ländern, im Bundesrat entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
Mehr zu dem Thema
von Andreas Gerner
Hier nochmal, was mir zum Entwurf zur "Vereinheitlichung der Messnetze" so einfiel:
Wir Landwirte im gefakten "roten Gebiet" müssen die taufrischen Regeln der Düngeverordnung mit der nächsten Düngesaison, also binnen weniger Monate umsetzen. Die Beschränkungen erfordern teilweise, unsere Lagerkapazitäten für Gülle und Gärrest zu erhöhen, obwohl man derzeit ... mehr anzeigen weder die Genehmigung (Anforderungen weiterhin in der Schwebe), noch eine geeignete Baufirma (ausgelastet) bekommen kann. - - - - - - - - - - - - - - Den Wasserwirtschaftsämtern jedoch gesteht man großzügig ÜBER 4 JAHRE ZEIT für die Ergänzung ihrer Messstellen zu. - - - - - - - - - - - - - - Der blanke Hohn ist die Klausel: "Schaffen die Länder das (Anm.: bis Ende 2024) nicht und andere Abgrenzungsverfahren sind auch nicht anwendbar, darf für die Ausweisung als rotes Gebiet auch der gesamte Grundwasserkörper als belastetes Gebiet herangezogen werden." Aso: Rot! - - - - - - - - - - - - - - Ja geht´s noch? Mit anderen Worten: Null Handlungsdruck für die WWAs und Länder. Ganz im Gegenteil: Je länger die das verzögern, desto länger dürfen die uns Bauern zu Unrecht gängeln. - - - - - - - - - - - - - - Falls in einem Jahr mehrere Messwerte einer Messstelle vorliegen, wird der höchste davon angenommen. Warum? Gerade der höchste Wert ist doch am wahrscheinlichsten ein Ausreißer. Warum kein Durchschnitt? - - - - - - - - - - - - - - Besonders schlimm: wenn dann (hoffentlich) in 4 Jahren ENDLICH repräsentativ gemessen wird, und sich herausstellt, dass das Gebiet ja überhaupt nicht rot ist, haben alle betroffenen Betriebe ihre Behälter für die Katz gebaut und /oder die Tierbestände unnötig abgestockt. - - - - - - - - - - - - - - Mit den Bauern kann man´s ja machen. - - - - - - - - - - - - - - Nun die VERSCHÄRFUNG, die im Entwurf so unauffällig versteckt ist, dass es offensichtlich nicht mal den "Agrarpolitikern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion" aufgefallen ist: - - - - - - - - - - - - - - Keine Freigrenze mehr. - - - - - - - - - - - - - - Derzeit ist für die Rot-Einstufung (je nach Bundesland) nötig, dass 20 bzw. 33% der Brunnen die 50mg oder 37,5 mg+steigender Tendenz überschreiten. ( Macht ja auch Sinn: Ein einzelner Ausreißer (Altlast, Hotspot) sollte ja inmitten lauter sonst guter Messstellen nicht die anderen zu Rot reißen.) - - - - - - - - - - - - - - Nach der neuen Vorschrift genügt schon EIN EINZIGER Brunnen über 50 bzw. 37,5mg, VÖLLIG EGAL ob in dem Grundwasserkörper noch FÜNF ODER MEHR weitere Messstellen mit sehr guten Werten liegen. - - - - - - - - - - - - - - Von wegen "Vereinheitlichung", das ist definitiv eine VERSCHÄRFUNG! - - - - - - - - - - - - - - Somit kann die Erhöhung der Messstellenzahl (mind 1/5000ha) auch unmöglich die uns in Aussicht gestellte Entlastung bei einzelnen Ausreißerbrunnen bringen. - - - - - - - - - - - - - - Beispiel: 1 Brunnen 51mg, 5 Brunnen unter 20 mg: Bisher Grün, jetzt Rot ! Und wenn noch 5 blitzsaubere Brunnen ergänzt werden, bleibt dennoch Rot. - - - - - - - - - - - - - - Wir werden im großen Stil verarscht ! - - - - - - - - - - - - - - Das ZIEL ist klar: NOCH MEHR ROTE GEBIETE ! NOCH MEHR UNSCHULDIGE BAERN ZU UNNÖTIGEN EINSCHNITTEN ZWINGEN! - - - - - - - - - - - - - - Wer hat die Verschärfung in den Entwurf eingebaut? Wessen Interessen werden hier von Frau Klöckner durchgepeitscht? weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Wilhelm Grimm
Vorsätzlicher Betrug,
denn die sind nicht dumm. Gut recherchiert, Herr Gerner.
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von Henning Kage
Modellbasiert Schätzung der Nitratkonzentration fragwürdig
Es wird wohl auf Klagen hinauslaufen. Die Verordnung setzt ja sehr stark auf die Modellierung u.a. mit dem DENUZ Modell. Die in Eschenbach, Wolfram; Budziak, Dörte; Elbracht, Jörg; Höper, Heinrich; Krienen, Lisa; Kunkel, Ralf et al. (2018): Möglichkeiten und Grenzen der Validierung ... mehr anzeigen flächenhaft modellierter Nitrateinträge ins Grundwasser mit der N2/Ar-Methode. In: Grundwasser 23 (2), S. 125–139. DOI: 10.1007/s00767-018-0391-6 zeigen, wie viele offene Fragen es hier noch gibt. weniger anzeigen
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von Günter Schanné
DüVO
Der Deutsche Bauernverband e. V. wird gehört im Rahmen der Verbändeanhörung. Ob er die Entscheidung desdemokratisch legitimierten Gesetzgebers akzeptiert oder nicht ist unbeachtlich. Auch Bauern sind rechtsunterworfen. Wer rechtswidrig handelt, wird sanktioniert.
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von Andreas Gerner
Das "Recht" wird hier so gestrickt, dass der Landwirt nicht konform wirtschaften kann.
Oder wie werten Sie, dass "die festgelegten Werte ... teilweise unter den bereits natürlich vorkommenden Werten liegen"? Wer bitte wird für solche Gesetzgebung sanktioniert?
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von Albert Maier
Unzureichender Ansatz!!!
Vorallem die Auflagen und die bürokratische Vorschriften in den grünen Gebieten sind vollkommen überzogen und in der Sache sogar schädlich!! Es ist völlig schleierhaft, wieso der BV dies akzeptiert!! Übrigens: Es gibt Untersuchungen, die Nachweisen, dass streifenförmige ... mehr anzeigen Gülleausbringungsverfahren zu höheren Emmissionen führen als Breitverteilung ( aufgrund eine 15 mal geringeren Infiltrationsrate!) Warum werden diese nicht berücksichtigt?? Um der Industrie nicht zu schaden?? weniger anzeigen
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