2019 gab es in Baden-Württemberg durch die laufende Notifizierung der SchALVO und der Düngeverordnung durch die EU-Kommission keine Möglichkeit, für die grundwasserschonende Bewirtschaftung von Flächen in Wasserschutzgebieten eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Mittlerweile sind wieder Vertragsabschlüsse für 2020 möglich. Das teilte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL gestern in Stuttgart mit.
„Das Land unterstützt somit auch weiterhin die Landwirte bei der grundwasserschonenden Bewirtschaftung ihrer Flächen in Wasserschutzgebieten und nutzt die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten aus“, so Hauk in einer Pressemitteilung.
Verträge können in allen Sanierungsgebieten abgeschlossen werden. In Sanierungsgebieten mit 40 bis 50 mg/l Nitrat und steigendem Trend bzw. mit über 50 mg/l Nitrat wird der finanzielle Ausgleich für die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der sogenannten De-minimis-Regelung vorgenommen. Nähere Informationen zur Förderung über die De-minimis-Regelung und die hierfür ergänzend notwendigen Angaben sind in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2020 enthalten.
Weitere Informationen erhalten Bewirtschafter mit Flächen in Sanierungsgebieten bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden.