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Bayern

Stickstoffdüngung: Hier verschieben sich die Sperrfristen

Für viele Regionen in Bayern ändert sich in diesem Winter die Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigem Dünger wie Gülle.

Lesezeit: 2 Minuten

In einigen Landkreisen Bayerns hat das Landwirtschaftsministerium die Sperrfristen für Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau um zwei bzw. vier Wochen nach hinten verschoben. Normalerweise dürfen vom 1.11.2020 bis einschließlich 31.01.2021 keine Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, ausgebracht werden. In diesem Jahr ist es jedoch aufgrund der Witterung und weiteren Faktoren des Pflanzenwachstums erforderlich, dass sich die Sperrzeiten in bestimmten Regionen in Bayern verschieben.

Oberbayern:

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Verschiebung der Sperrfrist um zwei Wochen (Sperrfrist gilt ab 15.11.2020 – 14.02.2021) in den Landkreisen

  • Altötting, Dachau, Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Ingolstadt, Mühldorf am Inn, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm

Verschiebung der Sperrfrist um vier Wochen (Sperrfrist gilt ab 29.11 – 28.02.2020) in den Landkreisen

  • Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Ebersberg, Garmisch-Patenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, München (Stadt und Landkreis), Rosenheim (Stadt und Landkreis), Starnberg, Traunstein, Weilheim-Schongau

Niederbayern:

Verschiebung der Sperrfrist um zwei Wochen (Sperrfrist gilt ab 15.11.2020 – 14.02.2021) in den Landkreisen

  • Deggendorf Nord, Freyung-Grafenau, Passau Nord, Stadt Passau Nord, Regen, Straubing-Bogen Nord, Stadt Straubing Nord, Kelheim Nord (Donau stellt die Nord-Süd-Grenze dar)

Schwaben (gesamt):Verschiebung der Sperrfrist um vier Wochen (Sperrfrist gilt ab 29.11.2020 – 28.02.2021)

Oberpfalz (gesamt):Verschiebung der Sperrfrist um zwei Wochen (Sperrfrist gilt ab 15.11.2020 – 14.02.2021)

Mittelfranken:

Verschiebung der Sperrfrist um zwei Wochen (Sperrfrist gilt ab 15.11.2020 – 14.02.2021) in den Landkreisen

  • Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Stadt Nürnberg, Roth (Stadt und Landkreis), Stadt Schwabach, Ansbach (Stadt und Landkreis), Weißenburg-Gunzenhausen, Fürth (Stadt und Landkreis), Erlangen-Höchstadt, Stadt Erlangen

Verschiebung der Sperrfrist um vier Wochen (Sperrfrist gilt ab 29.11 – 28.02.2021) im Landkreis

  • Nürnberger Land

Unterfranken (gesamt):Verschiebung der Sperrfrist um zwei Wochen (Sperrfrist gilt ab 15.11.2020 – 14.02.2021)

Oberfranken (gesamt):Verschiebung der Sperrfrist um zwei Wochen (Sperrfrist gilt ab 15.11.2020 – 14.02.2021)

Für alle nicht aufgelisteten Landkreise und Städte gilt die übliche Sperrfrist.

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