Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Garmisch-Partenkirchen

Streit um Anbindehaltung in UNESCO-Bewerbung

Das Alpenvorland um Garmisch-Partenkirchen sollte nach Ansicht des Landratsamtes UNESCO-Weltkulturerbe werden. In der Bewerbung wird das Grünlandwirtschaftssystem mit Anbindehaltung hervorgehoben.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Region Garmisch-Partenkirchen bewirbt sich um das exklusive Welterbe-Siegel der Unesco. Die Region zeige „auf herausragende Weise die harmonische Interaktion des Menschen mit der Umwelt in einer eiszeitlich geprägten Landschaft am Rand der Nordalpen“, heißt es laut dem Magazin Focus in der Bewerbung. Das über Jahrhunderte aufrechterhaltene Grünlandwirtschaftssystem habe auf unterschiedlichsten Standorten ein außergewöhnlich breites Spektrum an Wiesen- und Weidetypen, geschaffen.

Neben der Kombination von Heuwiesen, Streuwiesen und den Moorgebieten des Alpenvorlandes enthält die Bewerbung aber auch eine Passage, in der die umstrittene Anbindehaltung von Kühen als erhaltenswert bezeichnet wird. So ist laut Focus bei der „Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert“ der Landschaft auch der „Erhalt der Kombinationshaltung von Nutztieren (Anbindehaltung mit Weidegang)“ als eine Schlüsselfrage definiert.

Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Organisation Animal Rights Watch reagierte empört und spricht in einer Stellungnahme von „unsäglicher Tierquälerei“ statt kultureller Errungenschaft, die geschützt werden sollte. Die Kühe müssten monatelang praktisch bewegungslos und ohne Abwechslung auf einer Stelle stehen, so die Tierrechtler.

Die Kreisbehörde befürwortet dagegen die zeitweise Anbindehaltung. „Die Abschaffung der Anbindehaltung mit Weidegang würde das Ende für viele Landwirtschaftsbetriebe bedeuten“, heißt es dort. Der Landkreis verteidigt die Formulierungen damit, dass im Kern nicht die Bauernhöfe mit ihren Stallungen Gegenstand des geplanten Welterbes seien. „Kombinationshaltung mit Weidegang bedeutet, dass sämtliche Rinder mit Ausnahme der Wintermonate monatelang auf wildkräuterreichen Viehweiden und Almen, also in freier Natur weiden können“, betont das Landratsamt laut Focus.

Auch der Bayerische Bauernverband setzt sich gegen ein Anbindeverbot ein. Dies würde gerade die Existenz kleiner Familienbetriebe gefährden. Rund die Hälfte der 30.000 Milchviehbetriebe im Freistaat halten ihre Tiere nach Verbandsangaben in Anbindehaltung.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.