Das Landwirtschaftsministerin in Baden-Württemberg hat jetzt auf die Termine zu den "Herbständerungsmeldungen" im Rahmen der Förderverfahren des Gemeinsamen Antragsverfahrens hingewiesen:
- Änderungen bei Begrünungsmischungen (FAKT) E1.2 und bei der Winterbegrünung (FAKT F1) müssen bis spätestens 31. August gemeldet werden.
- Änderungen bei der Herbstbegrünung (FAKT E1.1) sind bis 15. September zu melden
- Ummeldungen von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) müssen bis 1. Oktobergetätigt sein,
Laut Ministerium ist zu beachten ist, dass Änderungsmeldungen nur wie in den „Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag“ beschrieben möglich sind.
Soweit im Rahmen der "Herbständerungsmeldungen" durch Schlagaufteilungen neue Schlaggeometrien notwendig sind, müssen diese als Vorlage im FIONA-GIS unter dem entsprechenden Typ "ÖVF" oder "FAKT" abgespeichert werden.
Attributänderungen, wie z. B. Änderungen von FAKT- oder Nutzungscodes, müssen nach wie vor über Papier abgegeben werden. Hierfür kann in FIONA die Auswertung 5 zu den Schlägen verwendet werden – mit Auswertungen von FAKT und ÖVF. Die Änderungen in FIONA können im Lesezugriff durchgeführt werden. Der Antrag in FIONA muss hierfür nicht erneut geöffnet und abgeschlossen werden.