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Bayern

Über 100.000 Neu- und Anschlussverpflichtungen für das KULAP

Die im Zuge des Volksbegehrens neu aufgelegten KULAP-Maßnahmen stießen auf große Nachfrage.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ist bei den bayerischen Landwirten weiterhin sehr beliebt. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, sind die Landwirte dieses Jahr fast 103.000 Neu- oder Anschlussverpflichtungen für das Agrarumweltprogramm eingegangen.

Gerade die im Zuge des Volksbegehrens noch attraktiver gestalteten oder erstmals neu aufgelegten Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität stießen auf rege Nachfrage bei den mehr als 43.000 Antragstellern. „Das zeigt uns, dass wir mit unserer breiten Angebotspalette an Umweltmaßnahmen auf dem richtigen Weg sind“, sagte die Ministerin. Die Landwirte hätten bewiesen, dass sie bereit sind, auf freiwilliger Basis für den Erhalt der Artenvielfalt einzutreten und auf breiter Fläche umweltschonende Landbewirtschaftung zu betreiben.

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Mehr als die Hälfte der für fünf Jahre neu eingegangenen Verpflichtungen haben den Schwerpunkt „Verbesserung des Artenschutzes“. Ein knappes Drittel der Neuverpflichtungen entfällt auf Maßnahmen zum Klima-, sowie Boden- und Gewässerschutz.

Mehrjährige Bühflächen am stärksten nachgefragt

Die am stärksten nachgefragten Maßnahmen der fünfjährigen Neuverpflichtungen sind die mehrjährigen Blühflächen, gefolgt von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen sowie der extensiven Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunktauflage. Mit einem Plus von 45 % hatten die einjährigen Blühflächen die stärkste Steigerungsrate unter den Neuverpflichtungen. Die 425 Antragsteller, die sich im KULAP in diesem Jahr für die Umstellung ihres Betriebs auf ökologische Bewirtschaftung entschieden haben, entsprechen einem Plus von knapp fünf Prozent.

Ein Drittel der LF im KULAP

Bislang werden bereits mehr als 1 Mio. ha – also etwa ein Drittel der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Bayern – nach den Vorgaben der freiwillig eingegangenen KULAP-Verpflichtungen bewirtschaftet. Der genaue Flächenumfang der neuen Verpflichtungen steht nach Ende der Mehrfachantragstellung (15. Mai) fest.

Noch bis zum 30. Juni 2020 können im Rahmen des KULAP Anträge für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) sowie für die regional bedeutsame Maßnahme „Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen“ (bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau) eingereicht werden. Die Tierwohlmaßnahme „Sommerweidehaltung“ kann im Rahmen der aktuell stattfindenden Mehrfachantragstellung noch bis Mitte Mai beantragt werden.

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