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US-Rindfleisch: Bayerische Verbraucher sollen es liegen lassen

Bayerns Bauernpräsident Walter Heidl setzt gegen die neue Konkurrenz aus Übersee auf die heimischen Konsumenten – und hat einen Vorschlag für das künftige Tierwohllabel.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bayerische Bauernverband (BBV) kritisiert den aktuell bekannt gegebenen Handelsvertrag zwischen EU und den USA massiv. Demnach sollen künftig 35.000 Tonnen Rindfleisch jährlich aus den USA kommen. Das entspreche 80 % des gesamten zollfreien Importkontingents der EU. Innerhalb der EU würden die Anforderungen an die Erzeugung – gerade auch an die Tierhaltung – fast täglich höher, sagt BBV-Präsident Walter Heidl und kritisiert: "Gleichzeitig öffnet die EU Importen aus Drittstaaten Tür und Tor. Ganz egal welche Standards dort gelten." Mit dieser Doppelmoral auf dem Rücken von heimischen Bauernfamilien und Verbrauchern müsse endlich Schluss sein.

Regionale Produkte gut erkennbar

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Der Bayerische Bauernverband appelliert eindringlich an die Verbraucher, gezielt regionale Lebensmittel, gerade auch Rindfleisch, zu kaufen. Die bayerischen Bauernfamilien erfüllen hohe Anforderungen an die Erzeugung (z.B. in Umwelt- und Tierschutz, beim Antibiotikaeinsatz oder beim Pflanzenschutz). Auch aus Klimaschutzgründen sei regionales Fleisch den über tausende Kilometer transportierten Importen vorzuziehen.

"Mit den staatlichen Qualitäts- und Herkunftssiegeln ´Geprüfte Qualität Bayern´ und ´Bayerisches Bio-Siegel´, verschiedenen Regionalmarken oder dem Einkauf auf Bauernmärkten und bei Direktvermarktern haben Verbraucher verschiedene Möglichkeiten, gezielt bayerische Lebensmittel zu kaufen und damit ihr persönliches Zeichen gegen die Doppelmoral der EU zu setzen", sagt Heidl.

Tierwohllabel: Sonderstufe für Importe?

Der Bayerische Bauernverband fordert außerdem bei der geplanten Einführung einer staatlichen Kennzeichnung von Tierwohl bei Fleisch in Deutschland die nötige Transparenz und Orientierung für die Verbraucher umzusetzen. Dies bedeute, sowohl Tierwohl als auch Herkunft verpflichtend zu kennzeichnen und eine gesonderte Stufe vorzusehen für Produkte aus Drittstaaten, die die EU-Erzeugungsstandards nicht erfüllen.

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