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Baden-Württemberg

VGH bestätigt Urteil zum Kälberexport

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde einer Veterinärbehörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen als unzulässig verworfen.

Lesezeit: 1 Minuten

Durch den am 09.12.2019 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgericht Sigmaringen wurde das zuständige Veterinäramt zur Abfertigung eines Kälberexportes nach Spanien verpflichtet, gegen den die zuständige Behörde Beschwerde einlegte.

Zu Unrecht, wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in seinem Urteil vom 06.02.2020 feststellte. Geklagt hatte die KälberKontorSüd GmbH (KKS). Der bäuerliche Vermarkter sah die Weigerung der Behörde, Exporte von nicht abgesetzten Kälbern über eine Transportdauer von mehr als 8 Stunden abzufertigen, als nicht durch die aktuell gültige Tierschutztransportverordnung EG 1/2005 gedeckt.

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Diese Einschätzung ist nun durch die Gerichte rechtskräftig bestätigt.

"Präzedenzentscheidung für weitere Verfahren"

Der KälberKontorSüd GmbH ist es damit nach eigener Einschätzung gelungen, für die Milchviehhalter in Deutschland ein Urteil zu erwirken, das klarstellt, dass der durch die Behörden - mit offensichtlicher Rückendeckung durch die Politik - verhängte Exportstopp, nicht mit geltendem Recht vereinbar ist.

Es sei zu erwarten, dass dieses Urteil nun für Folgeverfahren, sofern sie denn notwendig werden, als Präzedenzentscheidung angeführt werden könne.

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