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Volksbegehren Artenvielfalt: Glauber zieht positive Zwischenbilanz

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten sieht Bayerns Umweltminister Glauber die Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt und Naturschönheit auf einem guten Weg.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit Inkrafttreten am 1. August 2019 wurden laut einer Mitteilung des Bayerischen Umweltministeriums über vier Fünftel aller Maßnahmen aus Volksbegehren und Begleitgesetz umgesetzt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber dazu: "Das Volksbegehren Plus ist ein einzigartiges Erfolgsprojekt für die Artenvielfalt. Wir haben ein neues Zeitalter beim Artenschutz eingeläutet. Wir gehen jetzt in das dritte Jahr mit Artenschutz auf Top-Niveau.“

Das Volksbegehren Plus habe drei Dinge erreicht: ein deutliches Plus für den Artenschutz, ein deutliches Plus bei der Naturschutz-Förderung und ein deutliches Plus bei der Beratung. Gerade Bayerns Landwirte seien damit große Gewinner. Deshalb wolle er auf diesem Weg gemeinsam weitergehen und auf eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Gründung weiterer Landschaftspflegeverbände setzen.

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Insgesamt werden dem Ministerium zufolge jährlich, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mitteln, rund 75 Millionen Euro im Bereich der Bayerischen Staatsregierung für die Umsetzung des "Volksbegehrens Plus" bereitgestellt, davon allein rund 35 Millionen Euro im Umweltbereich.

Beispiele für bereits umgesetzte Maßnahmen:

  • Bayernweit sind 42 Stellen für Biodiversitätsberater an den unteren Naturschutzbehörden und 8 Stellen für Koordinatoren zur Biodiversitätsberatung an den höheren Naturschutzbehörden besetzt.
  • Das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm wurde ausgeweitet: Anstieg von 90.000 Hektar in 2018 auf aktuell 135.000 Hektar. Rund 25.000 Landwirte übernehmen laut Ministerium die oftmals beschwerliche Bewirtschaftung der Flächen für Orchideen, Brachvogel oder Schmetterlinge. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes wurde die Streuobstförderung und die Förderung der extensiven Beweidung ausgebaut. Die Prämie für die Bewirtschaftung der Flächen mit Streuobstbäumen wurde um 50 Prozent erhöht. die naturnahe Bewirtschaftung der Teiche deutlich erhöht. Beim Vertragsnaturschutz Wald wurde die Richtlinie vollständig überarbeitet, neue Fördertatbestände (beispielsweise Altholzinseln, Windwurfflächen) wurden aufgenommen und die Förderhöhen ausgeweitet.
  • Für die Anlage von Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens fünf Metern an eindeutig erkennbaren Gewässern hat die EU-Kommission die Ausgleichsregelung genehmigt. Landwirte erhalten in den ersten 5 Jahren 500 Euro pro Hektar und Jahr und in den darauffolgenden Jahren 200 Euro pro Hektar und Jahr für die Umwandlung von Ackerland.
  • In das Landschaftspflegeprogramm wurden zusätzliche Schwerpunkte aufgenommen wie die Förderung kommunaler Maßnahmen, der Ausbau der Streuobstförderung sowie die Beratung und die Stärkung der Moorrenaturierung. So wird die Neuanlage von Streuobstwiesen und naturschutzgerechte Pflege alter Streuobstbäume mit bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert.
  • Zur Umsetzung wurden zahlreiche Vollzugshinweise für einen einheitlichen Vollzug erlassen, beispielsweise zum Verbot der Dauergrünlandumwandlung oder der Eindämmung der Lichtverschmutzung. Für die Öffentlichkeit und wichtige Akteure wie Kommunen, Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmen oder Verbände wurden zahlreiche Broschüren, Flyer, Leitfäden erstellt.

Zusätzlich befinden sich dem Ministerium zufolge mehrere Maßnahmen derzeit in der Umsetzung, etwa die Gewässerrandstreifen an den kleinen Gewässern 3. Ordnung.

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