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topplus Volksbegehren Artenvielfalt

Volksbegehren: Die Bauern müssen's alleine richten

Das war wohl nix – so lässt sich der Erfolg der bayerischen Regierung bei dem Vorhaben, die Kommunen am Artenschutz zu beteiligen, zusammenfassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Juli nahm der Bayerische Landtag das Volksbegehren "für mehr Artenvielfalt" sowie das ergänzende „Versöhnungsgesetz“ an.

Die Regierung – allen voran Landwirtschaftsministerin Kaniber – hatten den Bauern eigentlich versprochen, „die gesamte Gesellschaft in die Pflicht zu nehmen“. Am vielgelobten Runden Tisch hatten Kommunen und Naturschützer auch viele Maßnahmen für die Gemeindeebene ausgearbeitet. Denkbar wäre z. B., kommunale Grünflächen zu mähen anstatt sie zu mulchen, Biodiversitätsförderprogramme aufzustellen und in den Kantinen auf Gemeindeebene eine Mindestquote an Biolebensmitteln vorzuschreiben.

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Regierung will es nicht bezahlen

Im Ergänzungsgesetz findet sich von all dem: Nichts. Lediglich Empfehlungen gibt es. Die Regierung fürchtet sich vor der sogenannten Konnexität: Wenn das Land den Kommunen Regeln auferlegt, muss es die Kosten dafür übernehmen. Zudem hätten Verpflichtungen „in das Selbstverwaltungsprinzip der Kommunen eingegriffen“, wie Ministerin Kaniber nun gegenüber Südplus einräumt.

Landwirte dankbare Sündenböcke

Verärgert darüber ist Benno Zierer, Landtagsabgeordneter der Regierungspartei Freie Wähler aus Freising. Der Umweltpolitiker hatte sogar selbst Vorschläge ausgearbeitet, wie man Kommunen und Gesellschaft in die Pflicht nimmt. In den Beratungen im Landtag seien diese aber allesamt abgebügelt worden.

„Man wollte es sich mit keinem Wähler oder Verband verscherzen und hat in den Bauern einen dankbaren Sündenbock gefunden“, sagt Zierer. Und raunt: „Wen das Gesetz mit wem versöhnen soll, ist mir schleierhaft.“

Diese Meldung stammt aus der aktuellen Südplus 8/2019. Jetzt testen.

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