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Protest gegen Volksbegehren

Volksbegehren in Baden-Württemberg: Bauernfamilien fürchten um ihre Existenz

Nachdem das Stuttgarter Innenministerium das „Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt“ für zulässig erklärt hat, warnen der Landesbauernverband und Politiker vor den Folgen.

Lesezeit: 3 Minuten

„Die Ziele des Volksbegehrens sind richtig, die Maßnahmen aber völlig überzogen. Diese könnten zum Treiber des Strukturwandels werden“, sagt Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes (LBV). „Wir Bauernfamilien bekennen uns zum Artenschutz. Das haben wir durch unser großes Engagement bei freiwilligen Maßnahmen im Natur- und Umweltschutz bereits bewiesen.“

Die Landwirte im Land bewirtschaften laut Rukwied bereits knapp 400.000 ha besonders naturverträglich, zusätzlich betreiben die Bauernfamilien auf fast 200.000 ha ökologischen Landbau. „Der vorgelegte Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz – ‚Rettet die Bienen‘ in Baden-Württemberg gefährdet nicht nur diese Erfolgsgeschichte, sondern auch die Existenz unsere Familienbetriebe im Land“, ist sich Rukwied sicher.

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„Ein völliges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten würde für viele Bauernfamilien das Aus bedeuten, beispielsweise für Obstbauern am Bodensee oder Winzer am Kaiserstuhl und Stromberg sowie viele Ackerbaubetriebe. Das gilt für konventionelle Betriebe genauso wie für Ökobetriebe“, sagt Rukwied.

„Notwendig sind machbare Lösungen und nicht radikale Vorgaben, die den Bauernfamilien die Zukunftsperspektive rauben.“ Zudem müsse der Ausbau des Ökolandbaus der tatsächlichen Verbrauchernachfrage folgen und dürfe den Markt für die Biobauern nicht kaputt machen. „Artenschutz mit der Landwirtschaft statt gegen sie, muss unser aller Ziel sein“, fordert Rukwied.

Artenschutz gibt es nicht kostenlos

Die Vorschläge des Volksbegehrens würden erhebliche Kosten verursachen. Das Land sei gefordert, für die heimischen Betriebe gangbare Alternativen aufzuzeigen und diese dann auch finanziell zu unterstützen. Allein der Ausbau des ökologischen Landbaus auf 50 % würde das Land ab 2035 schätzungsweise mindestens 140 Mio. € pro Jahr zusätzlich kosten.

Darüber hinaus seien Reduktionsziele für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne finanzielle Unterstützung durch das Land nicht möglich. „Um den Pflanzenschutzmitteleinsatz sinnvoll zu reduzieren, brauchen wir machbare Alternativen, die teilweise noch zur Praxisreife geführt werden müssen. Technische Lösungen für das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel sind teuer und es ist unabdingbar, dass dazu die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum massiv ausgebaut wird. Ohne geeignete Rahmenbedingungen werden wir die notwendigen Innovationen nicht nutzen können“, zeigt Rukwied auf.

Für den Artenschutz seien gesamtgesellschaftliche Lösungen gefragt Die Landwirte sind bereit, sich für weitere Maßnahmen im Artenschutz zu engagieren“, sagt Rukwied. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen dazu aber auch ihren Teil beitragen. Denn nur mit gesamtgesellschaftlichen Lösungen kommen wir bei diesem Thema voran.

Es könne nicht sein, dass Flug- und Individualverkehr ungebremst zunehmen oder die Versiegelung der Landschaft massiv voranschreitet, aber für das Artensterben hauptsächlich unsere bäuerlichen Familienbetriebe verantwortlich gemacht werden.“ Die Gründe für das Artensterben seien vielfältig, dem müsse auch mit gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen Rechnung getragen werden, ist Rukwied überzeugt.

Detaillierte Informationen zum geplanten Volksbegehren sowie der LBV-Faktencheck finden Sie im Internet unter www.lbv-bw.de/RettetDieBienen

Hoher: Grün-Schwarz muss Alternativentwurf vorlegen

Unterdessen fordert Klaus Hoher, Sprecher für ländliche Räume und Verbraucherschutz der FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag, von der grün-schwarzen Landesregierung, zügig einen überzeugenden Alternativentwurf vorzulegen.

Sollte der vorgelegte Gesetzentwurf tatsächlich so umgesetzt werden, werde dies nicht nur für den Landeshaushalt sowie für die betroffenen Grundeigentümer in Land- und Forstwirtschaft unverhältnismäßig teuer. Es seien auch massive Eingriffe in das Recht am Eigentum, in das Recht auf freie Berufsausübung, in die kommunale Selbstverwaltung und in den Datenschutz zu erwarten.

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