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"Was der Schleppschuh in der Praxis bringt, weiß keiner"

Im Interview mit Südplus erklärt Rudolf Rauscher, wie er sich gegen die Auflage wehren möchte, Gülle ab 2025 nur noch bodennah auszubringen. Gemeinsam mit weiteren Allgäuer Bauern hat er eine spezielle Strategie entwickelt.

Lesezeit: 3 Minuten

Was spricht gegen die streifenförmige Gülleausbringung?

Rauscher: Im Grünland gibt es bei der streifenförmigen Ausbringung immer wieder Probleme mit Güllewürstchen, die das Futter verschmutzen. Bei sonnigem Wetter verdunstet die Flüssigkeit der Gülle, die Feststoffe bleiben übrig. Diese wachsen mit der Pflanze hoch und landen so in der Futterernte.Wir sind nicht generell gegen die streifenförmige Gülleausbringung. Sie hat Vorteile, z.B. bei windigem Wetter mit genügend Regen. Es kann aber nicht sein, dass auf Grünland ab 2025 nur noch diese Technik erlaubt ist.

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Die Vorschrift soll verhindern, dass Nitrat aus dem Boden auswäscht und dass Ammoniak in die Luft ausgast. Wie lässt sich das vermeiden, wenn nicht durch Technik?

Rauscher: Im gesamten Alpengürtel sind wir weit unter dem Nitrat-Sollwert. Da haben wir in den letzten 10 bis 15 Jahren mit der Gülleausbringtechnik in unserer Region nichts falsch gemacht, sonst wären die Werte nicht so gut.

Ein Schleppschuhverteiler kostet ca. 30 000 €. Das Resultat wird sein, dass einige Landwirte aufgeben. Die anderen werden zu einer Fassgemeinschaft tendieren, da sich viele mittelständische Betriebe diese Technik nicht leisten können.



Die Folge: Es wird nicht mehr nach der guten fachlichen Praxis bei bedecktem Himmel, leichtem Regen und niedriger Temperatur gefahren. Sondern wenn das Fass gebucht ist, eventuell bei Sonne oder auch sonntags. Umweltfreundlicher wäre es, einen Schwenkverteiler zu nutzen – für ca. 1 000 €.



Was macht Sie so sicher, dass der Schwenkverteiler bei der Stickstoff
effizienz mithalten kann?

Rauscher: Was macht Sie sicher, dass er es nicht kann? Es ist bedauerlich, dass uns ab 2025 eine Verpflichtung aufgedrängt wird, ohne dass genaue Vergleichstests in unseren Versuchsanstalten wie dem Spitalhof in Kempten gemacht wurden. Stattdessen zieht der Staat Untersuchungsergebnisse aus der Schweiz und Österreich heran.

Wir fordern daher, dass ab dem Frühjahr 2019 im Spitalhof in Kempten ein Vergleichstest mit gleichen Gegebenheiten wie auf unseren Betrieben durchgeführt wird. Es kann nicht sein, dass ab 2025 alle Güllefässer ohne Anbaurahmen für die Schlauchverteilung wertlos werden.



Die Düngeverordnung kommt vom Bund. Was wollen Sie mit Ihrer Petition im Bayerischen Landtag erreichen?

Rauscher: Die Düngeverordnung sieht in § 6 Abs. 4 eine Ausnahme bei „naturräumlichen Besonderheiten des Betriebes“ vor. Wir gehen davon aus, dass wir Allgäuer Bergbauern in einem solchen besonderen Naturraum wirtschaften, in dem es nicht zumutbar ist, die schwere Technik einzusetzen. Da kann der Freistaat eine Ausnahme erlauben. Dazu fordern wir ihn in unserer Petition auf.





Also nur eine Lösung für dieBergbauern?

Rauscher: Nein, das ist nur der erste Schritt! Sobald die Ausnahmeregelung steht, kann sich Bayern an den Bund wenden und argumentieren, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt. Auf dieser Basis muss der Bund den Ländern eine Option schaffen, die Ungleichbehandlung abzustellen. Bayern könnte dann z.B. alle Betriebe im Grünlandgürtel nördlich der Alpen von der Pflicht befreien, Gülle bodennah auszubringen.

Dieses Interview stammt aus der Südplus 11/2018. Hier erhalten Sie zwei kostenlose Probeexemplare.

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