Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) verspricht: „Die Direktzahlungen werden in diesem Jahr noch vor Weihnachten ausbezahlt. Die Auszahlungen der Förder- und Ausgleichsleistungen aus dem Gemeinsamen Antrag 2019 haben bereits begonnen“. Die Gelder sollen zum 6. Dezember bei den Landwirten sein.
Der Bund streckt vor
Das Bundesministerium, welches die EU-Gelder im Auftrag der Länder auszahlt, hat die frühere Zahlung unterstützt und übernimmt die anfallenden Vorschusszinsen gegenüber einer Auszahlung zum Jahreswechsel. Der normale Auszahlungstermin für diese EU-Gelder ist eigentlich erst für später angesetzt, weshalb der Bund die gesamte Auszahlung vorfinanzieren muss.
Hauks Ministerium warnt jedoch: Durch die frühere Auszahlung sei die Bearbeitungszeit der Anträge, insbesondere für die Umsetzung von Ergebnissen aus Betriebskontrollen, verkürzt. Deshalb könne nicht pauschal für jeden Einzelfall eine Zahlung bereits zum ersten Auszahlungstermin zugesagt werden. Landwirte können Auskünfte zum Einzelfall bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden erfragen. In der Vergangenheit hatten Bearbeitungsstaus zu Verzögerungen bei der Auszahlung geführt.
Schnelle Hilfe in schwierigen Zeiten
Ausgezahlt werden, wie in den Vorjahren, nur Anträge, bei denen alle Kontrollen abgeschlossen und die Prüfergebnisse umgesetzt wurden. Im Forstbereich folgt noch die Auszahlung für die Einkommensverlustprämie. Die Auszahlung für die Umweltzulage Wald (UZW) für das Antragsjahr 2019 findet erst im Juli 2020 statt. Dies liegt am geänderten Verpflichtungszeitraum.
Für Anträge, die bei den ersten Auszahlungsterminen noch nicht bewilligungsfähig waren, werden die nächsten Auszahlungen bereits ab Anfang Januar 2020 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen.
„Die Landesregierung und die Verwaltung arbeiten sehr engagiert und mit Hochdruck daran, den Landwirten in dieser schwierigen Zeit die Ausgleichszahlungen frühestmöglich auszuzahlen“, betonte Minister Hauk.