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Baden-Württemberg

Wetterextreme: Versichern statt Ad-hoc-Hilfen

Um Obstbauern aus Baden-Württemberg gegen witterungsbedingten Ertragsausfall zu schützen, bezuschusst das Land jetzt Versicherungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm in die Wege geleitet, um Risiken wie Starkfrost und/oder Sturm bzw. Starkregen zu decken. Es gehe darum, existenzgefährdende Situationen abzuwenden.

Betriebe in Baden-Württemberg erhalten einen Anreiz, um die eigenbetriebliche Risikovorsorge zu stärken und so finanzielle Verluste infolge witterungsbedingter Ertragsausfälle zu mindern, versprach der Minister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Ad-hoc-Hilfen soll es für die versicherbaren Kulturen dann nicht mehr geben.

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Nur für Obst und Wein

Am 16. Dezember 2019 startet das Antragsverfahren für die Förderung im Obst- und Weinbau. Anträge können bis zum 1. März 2020 gestellt werden.

Die Förderung erfolgt unter bestimmten Einschränkungen, wie einem Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent (Abzugsfranchise), einer Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme sowie kulturspezifischen Höchstwerten für die Versicherungssumme je Hektar.

Die jährliche Versicherungsprämie wird mit bis zu 50% bezuschusst, ausgenommen Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern.

Förderfähige Kulturgruppen sind Kern- und Steinobst, Strauchbeeren, Erdbeeren, Industrie- oder Mostobst und Wein- oder Tafeltrauben.

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die diese Kulturen des Obst- und Weinbaus auf Flächen in Baden-Württemberg anbauen.

Versichert im Krisenfall

„Da Häufigkeit und Ausmaß extremer Witterungsereignisse in den letzten Jahren zunehmen, wird ein maßgeschneidertes innerbetriebliches Risikomanagement in den landwirtschaftlichen Betrieben immer wichtiger. Hierfür ist es erforderlich, neben produktionstechnischen Maßnahmen auch die finanzielle Absicherung im Krisenfall in den Betrieben voranzubringen. Versicherungslösungen erscheinen in diesem Kontext als eine besonders geeignete Maßnahme“, erklärte Minister Hauk.

Antragsformulare, die Verwaltungsvorschrift Ertragsversicherung Obst- und Weinbau und detaillierte Informationen zum Antragsverfahren können ab dem 16. Dezember 2019 hier heruntergeladen werden.

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