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Aus dem Heft

1.  Ist die Trasse frei?

Lesezeit: 2 Minuten

Prüfen Sie sorgfältig, wie die Trasse am günstigsten verläuft. Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist zwar die Gerade, manchmal ist es aber besser, nicht den direkten Weg zu wählen. Wenn möglich, sollten Sie feste Flächen meiden. Vor allem Betonplatten, aber auch Asphalt, lassen sich oft nur schwer reparieren.


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Liegen im Verlauf Ihrer neuen Trasse eventuell schon Leitungen? Die betriebseigenen Leitungstrassen kennen Sie ja meistens. Was ist aber mit den einzelnen Hausanschlussleitungen, die teils schon Jahrzehnte im Boden sind? Oder gibt es eventuell eine Leitung einer benachbarten Windanlage quer durch ihren Acker?


Richtig schwierig wird es, wenn Sie sich im „öffentlichen Raum“ bewegen – ohne Genehmigung läuft hier nichts. Hier sollten Sie mit einem zertifizierten Unternehmen (z. B. durch den Deutschen Verband Gas Wasser DVGW) arbeiten, das entsprechend versichert ist. Denn es kann richtig teuer werden, wenn Sie eine Gasleitung mit dem Minibagger „finden“.


Wenn Sie nicht sicher sind, ob durch ihr Grundstück Leitungen verlaufen, kann eine Anfrage beim Bauamt oder bei den zuständigen Versorgungsunternehmen helfen. Aber auch in diesen Plänen müssen Sie teils mit Übertragungsfehlern rechnen. Leitungsbau-Unternehmen lassen sich die Einsicht in die Unterlagen quittieren, um im Fall eines Schadens ihre Sorgfalt belegen zu können.


Haben Sie den Verdacht, dass etwas im Weg liegt, sollten Sie mit Suchgräben arbeiten, die in Querrichtung zur neuen Trasse verlaufen. Diese Gräben natürlich nur im oberen Bereich mit einem Bagger ausheben. Danach geht es von Hand weiter, um Schäden in jedem Fall zu vermeiden. Besonders eng wird’s meist in der Nähe des Transformators.


Arbeiten Sie sich über eigenem Grund an einer Straße entlang, erkundigen Sie sich bei der Gemeinde oder der zuständigen Behörde, welchen Abstand Sie zur Bankette einhalten müssen. Buddeln Sie nicht zu dicht an der Straße! Sackt der Fahrbahnrand ab, wird man Sie zu Kasse bitten. Festgeschriebene Abstabstände zur Grundstücksgrenze gibt es – anders als im Hochbau – nicht.

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