Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Gewerbliche Transporte können richtig teuer werden

Lesezeit: 7 Minuten

Eigentlich war es nur ein Abstecher nach dem Häckseln. Doch Schlepperfahrer René Huber kehrt mit einer Strafanzeige, reichlich Punkten und saftigen Bußgeldern heim.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Dabei fing der Tag gut an. René Huber, den es so in Wirklichkeit nicht gibt, ist 18 Jahre alt, stolzer Besitzer eines T-Führerscheins und heute für seinen Lieblingslohner unterwegs. Maistransport mit dem neuen 50 km/h-Schlepper und der Mulde für Familie Bauer steht auf dem Plan. René kann auch die Kelle der Polizeistreife nicht schocken – sein Herz ist rein.


Nachdem die Beamten den Fahrzeugschein gecheckt haben und alles andere wie u.a. Führerschein, Warndreieck und -weste, Beleuchtung, Ladungssicherung in Ordnung sind, darf René wieder loslegen. Es läuft gut, und am frühen Nachmittag ist das Fahrsilo voll. Renés Chef schickt ihn schnell noch zu einer Straßenbaustelle. Dort kommen die Lohner-Lkw mit dem Schottertransport nicht nach. René springt gerne ein und übernimmt mit seiner Mulde eine Ladung für die Baustelle. Weil heute Morgen bei der Kontrolle alles glattging, macht sich der junge Fahrer keine Sorgen, als ihn eine andere Streife herauswinkt. Doch dieses Mal sieht die Sache ganz anders aus. Die Beamten stellen eine Überladung fest und eine ganze Reihe von weiteren Verstößen. Sie verbieten die Weiterfahrt. Die Quittung für den kurzen Schottereinsatz ist gewaltig:


Fahren ohne Fahrerlaubnis


René hat den Führerschein der Klasse T, und der gilt nur für „land- oder forstwirtschaftliche Zwecke“ (lof). Weil der Schottertransport aber gewerblich ist, handelt es sich um ein Fahrerlaubnisvergehen, also eine Straftat. René hätte für die Schotterfahrt den Führerschein CE gebraucht – auch wenn er im Maiseinsatz den ganzen Tag mit dem T-Schein legal unterwegs war.


Nach Ende der polizeilichen Ermittlungen geht der Fall an den Staatsanwalt und René erhält einen Strafbefehl. In jedem Fall kassiert er zwei Punkte in Flensburg, die erst nach fünf Jahren gelöscht werden. Er muss zudem ein Aufbauseminar besuchen, da er noch in der Probezeit ist. Auch ein Fahrverbot kann die Quittung sein.


Zudem bekommt Renés Chef Ärger, denn er hat ja die Fahrt angeordnet. Die Strafanzeige lautet: „Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“, ein Strafbefehl ist wahrscheinlich.


Kein Kontrollgerät an Bord


Die Beamten kennen sich gut aus und schreiben fleißig weiter auf: Grundsätzlich müssen Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen im gewerblichen Einsatz ein Kontrollgerät haben. So lässt sich überprüfen, ob die Fahrer die Sozialvorschriften eingehalten haben. Es gibt zwar Ausnahmen für Landwirte und Lohnunternehmer – aber eben nur für lof-Einsätze unter bestimmten Bedingungen und bis zu einem maximalen Umkreis um den Betrieb von 100 km (bzw. 250 km bei Transport u.a. von Gülle). Der gewerbliche Schottertransport ist aber in keinem Fall ausgenommen.


Renés Chef kassiert aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit eine weitere Strafe. Wäre René aber mit einem 40 km/h-Schlepper unterwegs gewesen, hätte er kein Kontrollgerät gebraucht – diese sind erst über 40 km/h vorgeschrieben.


Fehlende Qualifikation


Klar, René fühlt sich voll qualifiziert für seinen Job, schließlich ist er im dritten Jahr der Ausbildung zur Fachkraft Agrarservice. Doch für den gewerblichen Schottertransport hätte er sich nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) mit einer Prüfung bei der IHK qualifizieren müssen. Das steht nachher auch im Führerschein, und zwar mit der Schlüsselnummer 95, meist hinter dem Führerschein CE. Für landwirtschaftliche Fahrten ist die Nummer 95 nicht notwendig. Generell gilt: Sind die Anforderungen für den Führerschein der Klasse T erfüllt, entfällt die Pflicht dieser Qualifikation. Auch bei Transporten per Lkw im landwirtschaftlichen Bereich geht es ohne, aber nur, wenn landwirtschaftliche Güter für eigene Zwecke oder in Nachbarschaftshilfe transportiert werden, und dieses nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers ist.


René und vor allem sein Chef kassieren hier eine Strafe für die Ordnungswidrigkeit, die sich nach dem entsprechenden Bußgeldkatalog richtet. Aber die beiden hätten davonkommen können, wenn der Schlepper etwas langsamer gewesen wäre. Denn das Gesetz fordert die Berufskraftfahrer-Qualifikation erst ab 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH).


Ist auch Maut Fällig?


Bei seiner Tour zur Baustelle über die Bundesstraße hat René eine dieser neuen Mautsäulen gesehen und direkt ein schlechtes Gefühl gehabt. Denn er weiß, dass Fahrzeuge ab 7,5 t im gewerblichen Einsatz mautpflichtig sind. Aber gibt es nicht für Landwirte und Lohnunternehmer hier Ausnahmen?


Die beiden Beamten bei der Kontrolle erklären es dem Fahrer: Für Landwirte gilt generell eine Befreiung, unabhängig von der Geschwindigkeit – wenn sie landwirtschaftliche Bedarfsgüter oder Erzeugnisse für eigene Zwecke transportieren. Das ist auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und bei Einsätzen für den Maschinenring erlaubt. Das Ganze gilt bis zu einer Entfernung von 75 km um den Wohnsitz des Halters.


Auch Renés Lohnunternehmer ist befreit – aber nur, wenn er die oben genannten landwirtschaftlichen Bedarfsgüter und Erzeugnisse transportiert. Und das mit einem land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeug sowie 40 km/h bbH. Das heißt beim Schottertransport mit dem 50er Schlepper muss er zahlen – es geht um eine Ordnungswidrigkeit. Auch die entgangene Maut muss der Lohner nachentrichten.


Übrigens ist folgende Regelung in Planung und kurz vor der Verabschiedung: Fahrzeuge, die dauerhaft nicht der Mautpflicht unterliegen, kann man in die Liste bei Toll Collect eintragen lassen. Damit lassen sich unnötige Kontrollen und Anhörungsverfahren dann vermeiden. Das Ganze geht online unter www.toll-collect.de, unter dem Stichwort Mautbefreiung. Die Registrierung gilt für zwei Jahre und kann anschließend auch verlängert werden.


Besteht Steuerpflicht?


Erst bei der zweiten Runde um das Gespann fallen den Beamten die grünen Kennzeichen auf, die eine Steuerbefreiung anzeigen. Durch den Schottertransport fällt aber die Voraussetzung für die Steuerbefreiung weg. Renés Boss wird wegen eines Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz belangt. Das ist wieder eine Straftat. Dabei hätte der Lohner zumindest hier eine Art Ausweg gehabt: Traktoren mit grünen Kennzeichen kann er vorübergehend (für mindestens einen Monat) beim Hauptzollamt für steuerpflichtige Fahrten anmelden. Läuft der Schlepper dauerhaft gewerblich, braucht er aber ein schwarzes Kennzeichen.


ISt eine Erlaubnis vorhanden?


René landet bei der Kontrolle einen weiteren „Treffer“: Er hat keine beglaubigte Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) dabei. Diese muss einen Nachweis der Güterschadenshaftpflichtversicherung enthalten sowie ein Begleitpapier mit Angaben zum Ladegut, Auftraggeber, Be- und Entladeort. Für seine Lkw hat der Lohner das im Griff und die Erlaubnis beim Straßenverkehrsamt beantragt. Dazu musste er u.a. seine Zuverlässigkeit und die Solvenz seines Unternehmens belegen. Bereits vorher hatte der Unternehmer bei der IHK in einer Prüfung seine fachliche Eignung nachgewiesen.


Auch noch Überladen!


Der letzte Punkt auf Renés Hitliste ist die Überladung. Der Lademeister beim Schotterwerk hat es bei Renés Silomulde gut gemeint und ordentlich zugeladen. Auf der Waage denken sich beide: „Wird schon gutgehen.“ Geht es aber nicht.


Die Polizeistreife geleitet René zu einer geeichten Waage und stellt eine Überladung des Anhängers von 26% fest. Das macht für den Fahrer ein Bußgeld von 285 €, der Lohner muss 425 € zahlen. Beide kassieren je einen Punkt in Flensburg. Und auch der Lademeister kann ein Bußgeld aufgebrummt bekommen. Die Polizei verbietet die Weiterfahrt. Die Übermenge muss umgeladen werden.


Damit ist die Fahrt nach dem Motto: Schnell mal eben einen Wagen Schotter holen für René hier zu Ende – mit einer stattlichen Rechnung und drei fetten Punkten in Flensburg.


guido.hoener@topagrar.com

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.