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Mist richtig lagern

Lesezeit: 8 Minuten

Auch Mistlager müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen – schon heute. Und die Düngeverordnung schreibt künftig zwei Monate Lagerkapazität für Mist und mindestens sechs für Jauche vor. Willem Tel hat uns erklärt, worauf es beim Bau ankommt.


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Die neue Düngeverordnung betrifft auch die Lagerung von Stallmist. Ab 2020 müssen Sie den Mist von mindestens zwei Monaten – im Entwurf standen noch vier Monate – auf dem Betrieb lagern können. Feldmieten werden dabei nicht angerechnet. Für die Jauche müssen Sie mindestens sechs Monate Lagerkapazität vorhalten, denn sie wird wie Gülle behandelt. Bei Jauche und Festmist gelten die Regeln der JGS-Verordnung (Jauche-Gülle-Sickersäfte). Unabhängig von der Düngeverordnung ist die fachgerechte Lagerung von Mist auf dem Hof auch heute schon CC-relevant.


Nur kurz auf dem Feld:

Und die Zwischenlagerung auf dem Feld bleibt weiter erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen: Die Miete darf in keinem Fall das Grundwasser gefährden. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Abstände, die Sie einhalten müssen. Weil der sogenannte Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gilt, kann die zuständige Wasserbehörde direkt tätig werden und die Umlagerung verlangen, wenn sie eine Wassergefährdung befürchtet bzw. festgestellt hat. Wollen Sie beim Außenlager auf der sicheren Seite sein, lagern Sie den Mist am besten gar nicht und wenn, dann nicht länger als vier bis sechs Wochen auf dem Feld zwischen. Decken Sie die Miete am besten mit einem Vlies ab. Das leitet einen großen Teil des Regenwassers ab und bremst den Austritt von Jauche deutlich. Viele Behörden sehen schon jetzt die Lagerung im Feld maximal als kurzfristige Übergangslösung und nicht als Ersatz eines Mistlagers auf dem Hof.


Bevor Sie auf dem Betrieb ein Mistlager bauen, sollten Sie sich genau informieren, welche Vorschriften hier gelten. Nichts ist ärgerlicher als ein Neubau, der später beanstandet wird. Beachten Sie auch die bei Ihnen vorgeschriebenen Mindestabstände, z.B. zu Oberflächengewässern (meistens 15 m). Besondere Auflagen gelten natürlich in Wasserschutzgebieten oder in Bereichen, die überschwemmt werden können. Erkundigen Sie sich, ob Sie auch vor der Lagerstätte eine „ausreichende“ Rangier- und Ladefläche vorsehen müssen und wohin diese entwässert (teils gefordert: In Richtung Dunglager). Das kann erheblichen Einfluss auf die Größe des Jauchelagers haben.


Architekten und Bauunternehmer finden die wichtigsten Grundlagen für den Bau der Dungstätte in der DIN 11 622 Teil 1 bis 4 zum Bau von Fahrsilos und Güllebehältern aus Stahlbeton. Auch ein Mistlager ist immer genehmigungspflichtig. Arbeiten Sie bei der Planung mit einem Architekten zusammen, der sich im landwirtschaftlichen Bauen gut auskennt. Zusätzlich können Sie Merkblätter anfordern, z.B. bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Der Anteil von Eigenleistungen ist begrenzt. Das Bauwerk benötigt eine Fachunternehmer-Bescheinigung. Der Unternehmer bzw. ein Polier unterschreiben dafür, dass die Anlage fachgerecht errichtet wurde und übernehmen die Gewährleistung. Trotzdem können Sie – wie bei Fahrsilos – teils die Erdarbeiten ausführen und beim Ein- und Ausschalen unterstützen.


Welche Größe?

Wichtig ist die richtige Planung der Größe. Basis ist das Nährstoff-Beurteilungsblatt, das für den Bauantrag erstellt wird. Das machen z.B. die Landwirtschaftskammer oder das Landwirtschaftsamt. Dem Blatt liegen die Tierart und -zahl sowie das Haltungsverfahren zu Grunde. Interessant beim Haltungsverfahren ist die Einstreumenge (wenig, mittel, viel). Daraus lässt sich die Menge Mist in t pro Jahr ableiten. Bei der ganzjährigen Jungrinderaufzucht mit mittlerer Einstreumenge rechnen Sie z.B. mit 1,2 m³ Jauche und 5,3 t Mist. Bei der Bullenmast kommt man meist mit etwas weniger Einstreu aus, sodass die Mistmenge 3 t beträgt und 1,5 m³ Jauche anfallen. Beim Volumen können Sie bei leichtem Mist (Pferde, Kälber) von 600 kg/m³ und bei schwerem Mist (Kühe, Bullen) von rund 800 kg/m³ ausgehen. Aus den Planzahlen ergibt sich der Mist- bzw. Jaucheanfall pro Monat. Bei der Jauche müssen Sie auch das Niederschlagswasser über dem Lager mit berücksichtigen.


Nur bei Pferdemist wird die Niederschlagsmenge halbiert, bei allen anderen Tierarten müssen Sie die gesamte Niederschlagsmenge hochrechnen. Damit das nicht aus dem Ruder läuft, planen Sie das Gefälle so, dass kein Wasser von der Hochfläche zusätzlich ins Mistlager läuft (Rangier- und Ladefläche berücksichtigen). Das geht am besten, wenn das Gelände über eine kleine Rampe zum Mistlager hin ansteigt. Einige Betriebe überdachen ihr Mistlager und lösen so das Jauche- bzw. Niederschlagswasserproblem – für landwirtschaftliche Betriebe dürfte das aber oft den Kostenrahmen sprengen. Außerdem hemmt die zu trockene Lagerung die Rotte.


Legen Sie Ihr Lager nicht knapp auf die zwei Monate aus. Schaffen Sie sich mit vier bis sechs Monaten so viel Reserven, dass Sie den Mist direkt ausbringen können, wenn es auf dem Acker möglich ist bzw. passt. Auch sollten Sie Reserven einplanen, wenn der Betrieb in absehbarer Zeit noch weiter wachsen sollte.


Den Untergrund bereiten Sie wie bei einer Hoffläche oder Siloplatte vor. Natürlich muss der Planer den Boden vorher beurteilen. Meistens reichen aber 20 bis 40 cm verdichteter Schotter (kein RC-Material) plus 20 cm Stärke der Bodenplatte vollkommen aus.


Wasserundurchlässige Platte:

Die Bodenplatte muss nach DIN 1045 aus wasserundurchlässigem Beton sein. Asphalt eignet sich nicht, anders als im Fahrsilo. Die chemischen Eigenschaften von Mist und Jauche greifen das Material an. Außerdem hält der Asphalt den mechanischen Belastungen durch Frontladerschaufeln beim Stapeln und Laden weniger Stand, vor allem nicht im Sommer, wenn es warm ist.


Der Beton der Bodenplatte muss zweilagig bewehrt sein. Die DIN 1045 macht Vorgaben zur Beschränkung der Rissbreiten. Die Expositionsklassen des Betons werden so eingestuft:


  • Wechselnd nass und trocken mit direkter Beregnung (XC4).
  • Hohe Wassersättigung ohne Taumittel (XF3).
  • Chemisch schwach angreifende Umgebung (XA1).
  • Beton während der Nutzung häufig feucht (WF).


Chemische Zuschlagsstoffe machen den Beton dagegen beständig. Daraus ergibt sich die Betongüte C25/30 LP (Luftporengehalt im Beton) bzw. C35/40. Die Bewehrung muss mindestens 25 mm überdeckt sein. Auch die Gefälleplanung ist wichtig: Die Platte sollte ein Gefälle von 1 bis 2% zur Entnahmeseite haben – also weg vom Miststapel! Ziel ist es, die austretende Jauche zuverlässig abzuführen. Steht der Misthaufen durchgängig tief im „eigenen Saft“, gilt Ihr Lager als Flüssigmistlager mit entsprechend höheren Auflagen wie bei einem Güllebehälter (Kontrolldrainage usw.). Das Gefälle leitet die Jauche meist zu einer Querrinne, die in einem Ablaufschacht mündet. Die offene Ablaufrinne kann z.B. als Muldenrinne wie bei einer Tankstelle aufgebaut werden.


Größere Platten sollten durch Scheitellinien in mehrere Sektoren unterteilt werden. Dann können Sie, falls ein Teil der Platte nicht genutzt ist, über einen Trennschacht das Wasser vom besenreinen Teil wie normales Oberflächenwasser abführen.


Vom Ablaufschacht läuft die Jauche in einen Sammelbehälter. Das kann ein monolithischer, also einteiliger, mit Epoxid beschichteter Betonbehälter oder auch ein Kunststofftank (aus PE/PP) sein. Wichtig ist bei beiden die JGS-Zulassung. Behälter aus mehreren Brunnenringen oder andere Eigenbaulösungen sind nicht zulässig. Je nach Betrieb kann die Jauche dann aus dem Sammelbehälter per Tauchpumpe ins Güllelager umgepumpt werden – was Größe und Kosten reduziert. Wenn es baulich möglich ist, können Sie die Jauche natürlich auch direkt in einen vorhandenen Güllekeller einleiten.


Damit die Jauche nicht unkontrolliert seitlich abläuft, muss die Platte rundherum mindestens eine Aufkantung und/oder Rinne haben. Die meisten Betriebe entscheiden sich aber für Wände an zwei oder drei Seiten des Lagers, die bis in ausreichender Höhe wasserdicht sind. Die Wände lassen sie am besten als Ortbeton-Wände errichten. Schalungssteine oder Beton-Blocksteine („Legosteine“) sind nicht erlaubt. Ihr hoher Fugenanteil lässt sich nicht dicht ausführen. Auch Beton-Fertigelemente mit JGS-Zulassung haben Nachteile, denn die Fugen müssen abgedichtet werden, was nur ein Fachbetrieb darf. Fugen sind im Mistlager vor allem auch durch die mechanische Beanspruchung immer ein potenzieller Schwachpunkt.


Feste Wände:

Die Ortbeton-Seitenwände müssen am Übergang zur Bodenplatte mit einem Fugenband bzw. -blech abgedichtet sein. Die passende Höhe der Seitenwände hängt von der Größe der Platte und von Ihrem Front- oder Radlader ab. Bei den gängigen 2 m Wandhöhen erreichen Sie normalerweise Stapelhöhen von 2,5 m bis 3,5 m. Durch höhere Wände können Sie auch höher stapeln und vielleicht die Grundfläche kleiner halten. Das senkt den Ansatz der Niederschlagsmenge auf der Platte und spart so Kosten. Die Betonwände müssen mindestens 20 cm stark sein. Der Statiker gibt vor, wann auch beim Ortbeton eine Fuge notwendig ist. Darauf sollten Sie bei der Planung achten: Teils reichen kleinere Änderungen (etwas kürzere Wände, stärkere Bewehrung), um die Fugen zu vermeiden.


Keine Frage: Wenn Sie alle Auflagen erfüllen, ist der Bau eines Mistlagers kostspielig. Kennwerte zu den Kosten finden Sie unter anderem beim KTBL oder ALB Hessen oder durch Ihren Architekten. Bei drei Wänden und oben beschriebener Bauweise kalkuliert Bauberater Willem Tel grob mit Kosten von 55 €/m³ Lagervolumen („Wassermaß“ auf Wandhöhe, höhere Stapel nicht berücksichtigt). Dazu kommen noch die Kosten für Gutachten, Genehmigungen und eventuelle Ausgleichsmaßnahmen. Guido Höner

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