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„Neue Kessel brauchen keine Filter“

Lesezeit: 3 Minuten

Kathrin Bruhn vom Technologie- und Förderzentrum Straubing erklärt, wie Sie emissionsarm heizen können.


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Ab 2017 gelten neue Emissionsgrenzwerte für Scheitholzkessel. Was ändert sich?


Bruhn: Der Gesetzgeber hat die Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO)und Staub im Abgas verschärft. Anlagen, die zwischen dem 22. März 2010 und dem 31. Dezember 2016 errichtet wurden, dürfen nicht mehr als 1000 mg CO und 100 mg Staub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Bei noch älteren Anlagen gelten Übergangsvorschriften. Ab 1. Januar 2017 gilt für neue Anlagen ein CO-Grenzwert von 400 mg und für Staub von 20 mg.


Können neue Kessel die Grenzwerte ohne Filter einhalten?


Bruhn: Sofern nur zugelassener Brennstoff eingesetzt wird und der Scheitholzkessel korrekt eingestellt ist, sollte eine moderne Anlage die Grenzwerte für Staub auch ohne zusätzlichen Filter einhalten können. Denn Scheitholzkessel arbeiten anders als automatisch befüllte Kessel – wie z.B. Hackschnitzelheizungen – nicht mit beweglichen Rosten. Bei diesen kann es eher zu höheren Staubemissionen kommen. Dennoch kann auch bei Scheitholzkesseln ein elektrostatischer Staubabscheider dazu beitragen, die Gesamtstaubemissionen zu senken. Die erhöhte finanzielle Innovationsförderung für Kessel mit Staubabscheider nach dem Marktanreizprogramm des Bundes ist ein zusätzlicher Anreiz für deren Einsatz.


Sie haben ja auch Staubabscheider intensiv untersucht. Sind die Modelle heute schon serienreif und wirtschaftlich?


Bruhn: In der Liste der förderfähigen elektrostatischen Abscheider sind seit einigen Jahren verschiedene Modelle gelistet, die alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich bestanden und die damit die Wirksamkeit nachgewiesen haben. Die zusätzlichen Kosten für den Abscheider können zum großen Teil durch die Förderung nach dem Marktanreizprogramm finanziert werden.


Worauf sollten künftige Betreiber bei der Auswahl von Kessel bzw. Ofen und Filter achten?


Bruhn: Biomassekessel sollen über viele Jahre zuverlässig Heizwärme bereitstellen. Wichtig dafür ist hochwertige, langlebige Technik mit einem hohen Wirkungsgrad von über 91 Prozent. Auch sollte der Kessel folgende Ausstattung besitzen: Saugzuggebläse zur gezielten Dosierung der Luftzufuhr, Leistungsregelung und abgasgeführte Verbrennungsregelung, einfache Wärmetauscherreinigung mit gut zugänglichen Wärmetauschern bzw. Einhebelmechanik für Turbulatoren. Wichtig ist zudem eine regelmäßige Wartung von einem erfahrenen Service in der Nähe, um Anfahrtskosten niedrig zu halten.


Was sollte der Betreiber in puncto Holzauswahl und Lagerung beachten?


Bruhn: Bei Zentralheizungsanlagen, die für stückiges Holz zugelassen sind, darf ausschließlich naturbelassenes, sauberes und lufttrockenes Holz verwendet werden. Idealerweise sollte Scheitholz luftig, abgedeckt und vor Bodenfeuchtigkeit geschützt gelagert werden. Wenn an Gebäuden gelagert wird, sollte mindestens 10 cm Abstand zur Gebäudewand eingehalten werden.


Wie lassen sich beim Heizen Emissionen vermeiden?


Bruhn: Da bei Start und Ende eines Abbrandes jeweils höhere Emissionen auftreten, kann der Betreiber mit einem größeren Pufferspeicher Emissionen reduzieren, weil der dann nicht mehr so oft gestartet werden muss. Die Scheite sollten ordentlich nebeneinander in den Füllraum aufgeschichtet werden. Dadurch lässt sich ein möglicher Hohlbrand vermeiden, bei dem erhöhte Emissionen auftreten.


Im Kaminofen ist das Anzünden von oben eine wichtige Maßnahme zur Emissionsminderung, während Scheitholzkessel wegen der Sturzbrandtechnik in der Regel von unten gezündet werden. Das Vermeiden von Fehlbedienungen (z.B. überladen, zu lange oder zu dicke Holzstücke) kann die Kohlenmonoxid- und Staubemissionen senken.


Weitere Hinweise zum Heizen mit Kaminöfen gibt das Heft „TFZ Wis-sen 1“, das Sie unter www.tfz.bayern.de kostenlos herunterladen können.


Hinrich Neumann

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