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Straßen-Lkw oder Agro-Truck?

Lesezeit: 4 Minuten

Kurzer Radstand, Hilfsladefläche und ein dreiachsiger Anhänger – das war über viele Jahre der klassische Lkw im landwirtschaftlichen Einsatz. Jetzt geht der Trend in Richtung Sattelzug. Einen großen Anteil daran haben klassische Straßen-Sattelzugmaschinen:


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  • Optimiert für die Straßenfahrt durch lange Getriebeübersetzung, Straßenbereifung, optimiertes Gewicht.
  • Nutzlasten bis zu 28 t.
  • Großserientechnik, harter Preiskampf, großes Gebrauchtangebot.
  • Großes Angebot an Aufliegern, auch gebraucht und als Mietfahrzeuge.


In veredelungsstarken Regionen satteln Lohnunternehmer zunehmend auf Straßen-Lkw mit Gülletankauflieger um. Die Fahrzeuge haben bis zu 27 m3 Volumen und versorgen Ausbringer mit gleicher Kapazität. Ein Feldrandcon-tainer als Zwischenlager wird überflüssig – er steht ohnehin nur kurze Zeit an optimaler Stelle. Die Vor- und Nachteile:


  • Schlagkräftiger, günstiger Transport.
  • Die Ausbringer bleiben auf dem Feld, das steigert die Auslastung und senkt den Reifenverschleiß.
  • Die Straßen bleiben weitgehend sauber, es gibt keine Probleme durch zu hohe Gewichte der Ausbringer.
  • Die Lkw sind leiser und dezenter. Die Toleranz der Bürger ist höher als bei der Dorfdurchfahrt des Gülle-Tridems. Die Ladung „Gülle“ ist nicht zu erkennen.
  • Der Planungsaufwand ist im abgesetzten Verfahren aber höher.
  • Die Straßen-Lkw sind an fest ausgebaute Wege gebunden.
  • Es muss Platz zum Überladen der Gülle vorhanden sein.


Schwieriger als bei der Gülle wirds bei Schüttgütern, vor allem wenn große Mengen wie beim Häckseln anfallen. Straßen-Lkw können nicht aufs Feld. Zum Umladen gibt es diese Lösungen:


  • Erntemaschinen mit Bunker: Sie müssen zum Lkw fahren und können dann nicht ernten.
  • Überladefahrzeuge auf dem Feld, die zwischen Erntemaschine und Lkw pendeln und diesen direkt beladen.
  • Einfache Kipper oder Abschieber auf dem Feld, die in eine mobile Annahme oder auf ein Förderband entladen.
  • Abkippen des Ernteguts auf dem Feld, Überladen mit Rad- und Telelader oder mit speziellen Lademaschinen wie der NaWaRo-Maus von Ropa.


Alternative sind sogenannte Agro-Trucks, die teils auch Agrar-Trac, Agrar-Lkw oder ähnlich heißen. Der klassische Agro-Truck ist ein Serien-Lkw, meist in Baustellenausführung, mit permanentem Allrad, ackertauglicher Bereifung und leistungsfähiger Hydraulik. Dazu kommen bei einigen noch Hubwerk, Zapfwelle und Reifendruck-Regelanlagen. Diese Zusatzteile inklusive der Allradantrieb erhöhen das Leergewicht des Zuges um bis zu 3 t. Auch die Auflieger sind aufwendiger gebaut. Die Nutzlast liegt damit um 3 bis 5 niedriger als beim reinen Straßen-Lkw.


Wichtige Ausstattung:

Die Ausstattung des Agro-Trucks ist wichtig für die Einstufung durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Entscheidend für die Anerkennung im Bereich Land- oder Forstwirtschaft (lof) ist die Schlüsselnummer. Bei Vollausstattung mit Kraftheber und/oder Zapfwelle gelten die Lkw dann als lof-Zugmaschine Geräteträger (Nummer 892000). Liegt der Schwerpunkt beim Ziehen von Anhängern gilt der Lkw als lof-Zugmaschine Ackerschlepper (Nummer 891000). Das kann einige Vorteile bringen (Steuerbefreiung, Agrardiesel-Rückvergütung, kein Sonntagsfahrverbot, kein EU-Kontrollgerät). Ist die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h begrenzt, kann ein 18-Jähriger den Agrar-Lkw mit dem Führerschein der Klasse T fahren.


Die Einstufung ist nicht selbstverständlich und regional mit unterschiedlich hohen Hürden verbunden. Teils akzeptieren die zuständigen Stellen nur Bolzen- und Kugelkopfkupplungen (K150). Erst seit einiger Zeit ist auch eine Sattelplatte okay. Seitdem können auch herkömmliche Sattelzugmaschinen als lof-Sattelzugmaschine eingetragen werden (Schlüsselnummer 900000). Diese kommen dann aber nur teilweise in den Genuss der Vergünstigungen eines Agro-Trucks.


Martin Vaupel, zuständig für verkehrsrechtliche Fragen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sieht nach wie vor große Unsicherheiten bei der Anerkennung von Lkw als landwirtschaftliche Zugmaschine. So haben einige Hauptzollämter bereits Steuerbefreiungen kassiert und fordern für die Anerkennung als lof-Zugmaschine mindestens eine ackertaugliche Bereifung und eine Zapfwelle bzw. eine Dreipunkthydraulik. -gh-

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