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Ärgernis AGBs: Landtechnikhändler erhöhen Preise trotz Kaufvertrag

Wer beim Händler eine neue Maschine bestellt und einen Kaufvertrag mit vereinbarter Summe unterzeichnet hat, könnte Monate später bei Auslieferung und Zahlung eine böse Überraschung erleben.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von Frank Berning, Chefredakteur des Landtechnikmagazins profi:

In den vergangenen Wochen erreichten uns in der Redaktion einige Anfragen mit dem gleichen Hintergrund und einer ähnlichen Geschichte: Die Ein­sender hatten jeweils vor einigen Monaten Kaufverträge über neue Maschinen mit langen Lieferzeiten abgeschlossen und natürlich einen Preis im Vertrag fixiert. Die Preisrallye bei Rohstoffen und Komponenten, die sich natürlich auf die Preislisten der Hersteller durchschlägt, sahen die Käufer deshalb gelassen — das Geschäft war ja in trockenen Tüchern.

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Fragwürdige Taktik

Umso größer dann die Überraschung, als die Verkäufer mit Nachforderungen beim Preis wieder auf der Matte standen. Auch hier waren der Hintergrund und die Aussage vergleichbar: „Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man ja mit dem Vertrag akzeptiert habe, lassen eine Anpassung des Preises zu. Alternativ könne man vom Vertrag zurücktreten.“ Das Nachforschen in den AGB durch die Betroffenen förderte dann in der Regel eine mehr oder weniger eindeutig formulierte Klausel ans Tageslicht.

Die Käufer sahen sich also auf den ersten Blick gerechtfertigten Forderungen gegenüber. Trotzdem fühlten sie sich übervorteilt. Beim Verkauf gab es, außer dem unscheinbaren Satz im Vertrag, dass man die AGB akzeptiert, keinen Hinweis auf eine spätere Preisanpassung. Was den Frust verstärkte: Oft ­standen jahrelange Geschäftsbeziehungen hinter den Verträgen. Und Landwirte müssen seit Jahren mit schwer kalkulierbaren Märkten umgehen und sich genau überlegen, wie sie sich an der Börse oder beim Futtereinkauf absichern. Wenn sie sich verkalkulieren, können sie nichts weitergeben.

Eindeutige Klauseln sind fair

Hoffnung macht, dass die Geschichten bisher auch vergleichbar endeten. „Man hat sich geeinigt“ hieß es von den Betroffenen. Sicher haben die guten Geschäftsbeziehungen und der allgemein faire Umgang in unserer Branche dabei geholfen, sich wieder auf Gemeinsamkeiten zu besinnen.

Auf die Geschäftsbedingungen pochen? — besser nicht!

Für die Zukunft wünsche ich mir mehr Transparenz. Wer einen Preis später noch anpassen will, sollte das direkt im Vertrag deutlich machen. Kopplungen an bestimmte Indexe sind in anderen Branchen, zum Beispiel bei Baustahl, üblich und schaffen für beide Seiten Klarheit über die Risiken. Dass es bisher die AGB ­selten gebraucht hat, ist ein Wert in den Kundenbe­ziehungen, den man nicht so einfach aufs Spiel setzen sollte. Jetzt darauf zu pochen, um Preisturbulenzen abzuwälzen, ist wenig nachhaltig für das Vertrauen.

In diesem Sinne wünscht das profi-Team Ihnen ein ­faires und erfolgreiches Jahr 2022.

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