Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Achtung

Agrardiesel 2020: Neue Online-Anmeldung lässt viele Landwirte verzweifeln

Der Agrardieselantrag 2020 ist über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) zu stellen, wobei z.B. ein Elster-Zertifikat vorliegen muss. Die reine Papierform ist noch drei Jahre möglich.

Lesezeit: 3 Minuten

Eigentlich ist der Antrag auf Agrardieselerstattung Routine: Bis zum 30.9. jeden Jahres müssen Landwirte den Antrag beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Jeder Landwirt errechnet, welche Mengen Diesel verbraucht wurden, anschließend wird je Liter 21,48 Cent zurückerstattet.

Die Krux in diesem Jahr: Ab sofort (Agrardieselantrag 2020) ist das bisherige Verfahren bestehend aus elektronischer Übermittlung, Ausdruck des komprimierten Antrags und Übersendung an das zuständige Hauptzollamt nicht mehr möglich.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Landwirte haben für den Agrardieselantrag 2020 nun noch zwei Möglichkeiten:

  • Komplette Onlinemeldung über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls, vorher zwingend Anmeldung oder Anlage eines Kontos.



  • reine Papiermeldung, allerdings nur für noch drei weitere Jahre. Dazu lassen sich die Formulare 1140 (Vollständiger Antrag) und 1142 (Kurzantrag) als PDF-Dokument blanko ausdrucken. Das Ausfüllen am Computer ist nicht möglich.

Um sich für den Antrag auf dem Bürger- und Geschäftskundenportal elektronisch sicher „auszuweisen“ gibt es drei Wege:

  • Registrierung bei elster.de, dem Portal der Finanzverwaltung.
  • (E-Mail und Passwort,
  • Elektronischer Personalausweis)

Anmerkung aus der top agrar-Redaktion: Mittlerweile verdichten sich die Hinweise, dass für die Anmeldung im BuG-Portal ausschließlich ein Elster-Zertifikat für Organisationen als Registrierung zulässig ist. Dass heißt: Bevor ein Landwirt den Agrardiesel-Antrag stellen kann, muss er auf der Internetseite www.elster.de ein Elsterzertifikat für Organisationen beantragen. Dabei erhält einen Zertifizierungs-E-Mail und einige Tage später eine Pin vom Finanzamt per Post. Erst wenn diese Bausteine abgearbeitet sind, kann im BuG-Portal der Agrardieselantrag gestellt werden. Offenbar ist es zudem so, dass ein privates Elsterzertifikat nicht ausreicht. Außerdem hat die im November verschickte E-Mail zur vereinfachten Registrierung keinen Einfluss auf die Zertifikate. Hier geht es anscheinend nur darum, die Daten für den Agrardiesel-Antrag schon voreinzustellen, um die Antragstellung zu erleichtern. Das würde bedeuten, dass so gut wie alle Betriebe ein neues Elster-Zertifikat benötigen. Weitere Infos folgen in Kürze auf topagrar.com.

Wer das Elster-Zertifikat neu erstellen will (bei vielen Betrieben, die Steuern selbst erklären, gibt es diese Registrierung meist schon), sollte wissen, dass dazu ein Softwareschlüssel auf dem Rechner und ein Papierschreiben des Finanzamtes nötig ist. Beim elektronischen Personalausweis sind Apps und offenbar ein Kartenleser nötig.

Grundsätzlich scheint es so zu sein, dass bisherige Antragsteller bereits im November 2020 von der Zollverwaltung über das geänderte Antragsverfahren informiert wurden und die Möglichkeit einer vereinfachten Registrierung erhalten haben. Verfügte das Zollamt über eine gültige E-Mailadresse, gab es auch eine E-Mail für die Registrierung. In vielen Fällen müssen Antragsteller aber auch über das BuG-Portal eine Neu-Registrierung vornehmen.

Viele Landwirte berichten nun, dass diese Anmeldung nicht reibungslos funktioniert, Hotlines überlastet sind oder schlicht die Internetkapazität vor Ort nicht ausreicht. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Mit dem Agrardiesel-Antrag sollte man aber vielleicht noch etwas abwarten, bis sich das Chaos gelichtet hat. Der Landesbauernverband Baden-Württemberg berichtet, dass zudem die Vertreterregelung unzureichend ist. Wollen Maschinenringe, Bauernverbände etc. für die Landwirte tätig werden, gibt es hier keine Vorgehensweise. Hier werde derzeit über eine Lösung verhandelt, heißt es aus Stuttgart.

Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.