Frist
Auch Düngerstreuer müssen zur Pflanzenschutzgeräteprüfung
Düngerstreuer, die Pflanzenschutzmittel wie Schneckenkorn ausbringen, müssen nun erstmalig zur Pflanzenschutzgeräteprüfung.
Noch bis Ende Dezember müssen in Deutschland alle Düngerstreuer, die Pflanzenschutzmittel ausbringen, darunter zählt auch Schneckenkorn, sich einer Pflanzenschutzgeräteprüfung unterziehen. Geprüft werden müssen Alt- sowie Neumaschinen und dies in einem Rhythmus von drei Jahren!
Die Prüfung für Streugeräte mit Ausbringung von Schneckenkorn erfolgt dieses Jahr erstmalig und ist in der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (PflSchGerätV) vorgeschrieben. Noch bis zum 31. Dezember 2020 haben die Landwirte die Möglichkeit sich bei den qualifizierten Vertriebspartnern prüfen zu lassen, erinnert der Hersteller Rauch.
Als Unterstützung für die Händler-Prüfstellen bietet die Landmaschinenfabrik ein spezielles, auf die Rauch-Streuer abgestimmtes und vom Julius Kühn-Institut (JKI) - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen - genehmigtes Prüfprotokoll an.
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