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Verkehrstipp

Defekte Bremsanlagen am Anhänger können teuer werden!

Wenn die Bremsanlagen eines Anhängers nicht funktionieren oder abgeschaltet sind, drohen Bußgelder – sowohl für den Fahrzeugführer als auch den -halter.

Lesezeit: 1 Minuten

Das kann passieren, wenn Sie mit mangelnder Anhänger-Bremsanalage fahren. Auch abgeschaltete Bremsanlagen, wie bei einer gesperrten Auflaufbremse, sind davon betroffen.

  • Vorgeschriebene Bremsen müssen funktionsfähig sein
  • Laut einem ländlichen Amtsgericht kann die Betriebserlaubnis bei vorsätzlich gesperrten Auflaufbremsen erlöschen, da es sich um eine Fahrzeugveränderung handelt
  • Bei mangelhafter Bremsanlage wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt
  • Bußgeld für den Fahrer: bis zu 90€
  • Bußgeld für den Fahrer bei Gefährdung oder Unfall: bis zu 135€
  • Bußgeld für den Halter: bis zu 200€ und einen Punkt in Flensburg
  • Bußgeld bei Transport von Gefahrengut: bis zu 500€

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Dieser Verkehrstipp ist zuerst erschienen im MagazinSTARK – Faszination Landtechnik.

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