Frage:
Darf ich einen landwirtschaftlichen 25 km/h - oder 40 km/h-Anhänger auch mit einem gewerblichem Lkw ziehen?
Antwort:
Die Anhänger mit einem 25 km/h-Schild sind in der Landwirtschaft meistens zulassungsfrei und Sie können diese mit einem Wiederholungskennzeichen mitführen. Die Anhänger brauchen damit auch nicht zur Hauptuntersuchung. Verbunden mit einer Zulassungsfreiheit ist ferner, dass Sie den Anhänger nur im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verwenden dürfen. Es muss zudem ein land- oder forstwirtschaftlicher Zweck gegeben sein, um die Zulassungsfreiheit des Anhängers nicht zu gefährden. Das heißt, Sie dürfen mit den Anhänger zum Beispiel keine gewerblichen Transporte fahren! Das Wichtigste: Der zulassungsfreie Anhänger darf nur von Zugmaschinen (z.B. einem Schlepper) mitgeführt werden.
Ergebnis: Mit einem Lkw - egal ob gewerblich oder in der Landwirtschaft zugelassen – dürfen Sie einen zulassungsfreien Anhänger nicht mitführen! Auch dann nicht, wenn Sie die 25 km/h einhalten würden.
Anhänger mit Zulassung
Handelt es sich allerdings um einen zugelassenen 25 km/h-Anhänger, sieht das anders aus. So auch bei 40 km/h-Anhängern, die der Zulassung und damit Versicherungspflicht unterliegen. Der Anhänger erhält dann ein eigenes Kennzeichen mit Zulassungs- und TÜV-Plakette für die zweijährige Hauptuntersuchung. Dann dürfen Sie den Anhänger auch mit einem gewerblichen Lkw mitführen. Vorausgesetzt natürlich, die Verbindungseinrichtungen entsprechen der Straßenverkehrszulassungsordnung, also zum Beispiel Kupplung und Bremsen. Hat der Anhänger ein grünes Kennzeichen und ist damit steuerfrei, müssen Sie dann aber auch darauf achten, dass Sie beim Gebrauch auch den Grund für die Steuerfreiheit einhalten, also einen land- oder forstwirtschaftlichen Zweck.
Ergebnis: Ein zugelassener Anhänger mit amtlichem Kennzeichen kann auch von einem gewerblichen Lkw mitgeführt werden. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um einen 25 km/h oder 40 km/h Anhänger handelt.
Unser Experte: Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a.D., Ladbergen, NRW, Martin Vaupel, Berater Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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