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Sicherheitsnorm EN 15695

Fahrerkabine entscheidend für Anwendersicherheit bei Pflanzenschutzmittelausbringung

Traktorkabinen der Kategorien drei und vier sind speziell für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln konstruiert. Bei 4 kann der Fahrer außerdem auf die vorgeschriebene Atemschutzmaske verzichten.

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Traktor bietet eine geschlossene Fahrerkabine grundsätzlich einen guten Anwenderschutz; dieser kann durch eine spezielle Sicherheitskabine aber noch verstärkt werden. Das hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) betont und auf die insgesamt vier Kabinenkategorien gemäß der Sicherheitsnorm EN 15695 hingewiesen.

Demnach liefern Kabinen, in die Staub und Pflanzenschutzmittel hineingelangen können, den geringsten Schutz. Etwas mehr Schutz gebe es in Kabinen, die vor Staub schützten. Kabinen der Kategorie drei seien undurchlässig sowohl für Staub als auch flüssige Pflanzenschutzmittel inklusive Spritznebel. Am besten geschützt sei der Anwender in Kabinen, in denen er darüber hinaus auch sicher sei vor Pflanzenschutzmitteldämpfen.

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Kabinen der Kategorien drei und vier seien speziell für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln konstruiert, berichtete die SVLFG. In ihnen werde ein definierter Überdruck hergestellt. Außerdem seien sie mit Filtern ausgestattet, die teilweise nur bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zugeschaltet und bei allen weiteren Fahrten nicht eingesetzt würden.

Wie die Sozialversicherung ergänzte, haben Kabinen der Kategorien zwei bis vier den Vorteil, dass bei der Pflanzenschutzmittelausbringung auf Schutzanzüge, Schutzhandschuhe und Gesichtsschutz verzichtet werden kann. In Kabinen der Kategorie vier müsse auch kein Atemschutz getragen werden. Unabhängig von der baulichen Gestaltung der Fahrerkabine müssten in allen Betrieben, die Pflanzenschutzmittel einsetzten, aber Schutzausrüstung wie ein Gesichtsschild und Materialien der Ersten Hilfe vorhanden sein.

Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln hat die SVLFG auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

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