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Freiwillige Prüfung von Pflanzenschutzgeräten wird günstiger

Bei neuen Spritzen wird die freiwillige Prüfung künftig weniger aufwändig und daher günstiger. Neu sind außerdem eine Dokumentenprüfung mit geringerem Prüfaufwand und neue Prüfmerkmale.

Lesezeit: 1 Minuten

Bei der freiwilligen Prüfung neuer Pflanzenschutzgeräte können die Hersteller bald Untersuchungen mit vermindertem Umfang zu geringeren Kosten nutzen. Das sieht die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung vor, der der Bundesrat zugestimmt hat.

Außerdem werden mit der Novelle das Prüfangebot um eine Dokumentenprüfung mit geringerem Prüfaufwand erweitert und neue Prüfmerkmale in die Verordnung integriert. Die Prüfung auf Eintragung in das Verzeichnis für verlustmindernde Geräte, das künftig als Teil der beschreibenden Liste nach § 52 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) geführt wird, kann künftig sowohl hinsichtlich der Abdriftminderung als auch hinsichtlich der Pflanzenschutzmitteleinsparung durchgeführt werden.

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Darüber hinaus wird die Liste der nicht prüfpflichtigen Pflanzenschutzgeräte ergänzt, und zwar durch tragbare Granulatstreugeräte wie Legeflinten zur Ausbringung von Giftweizen in Mauselöchern und durch Beizgeräte für Kleinstmengen, die beispielsweise für die Beizung von Saatgut für Versuchsflächen genutzt werden. Bei diesen Geräten besteht wegen der geringfügigen Ausbringungsmengen nach Einschätzung des Gesetzgebers nur ein sehr geringes Risiko, so dass auf eine Pflichtprüfung verzichtet werden kann.

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