Gewerblicher Transport ohne C/CE-Führerschein: Welche Strafen drohen?
Mit dem L- und T-Führerschein sind land- und forstwirtschaftliche Fahrten erlaubt, aber keine gewerblichen Fahrten wie z. B. Erdtransporte. Diese Strafen drohen Ihnen im Falle einer Kontrolle.
Was kann passieren, wenn ein Schlepperfahrer ohne den Führerschein der Klasse C/CE einen gewerblichen Transport durchführt?
Die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) schreibt vor (§ 6 Abs. 5), was für die Land-/Forstwirtschaft mit dem L- und T-Führerschein gefahren werden darf. Gewerbliche Fahrten (z. B. Erdtransporte für den Straßenbau) sind nicht erlaubt. In solchen Fällen ist die Führerscheinklasse CE (früher Klasse 2) erforderlich.
Der Fahrer hat die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (§ 21 StVG) begangen. Die Weiterfahrt wird untersagt.
Sollte der Fahrer nicht der Halter sein, so erhält der Halter ebenfalls eine Strafanzeige.
Von der zuständigen Staatsanwaltschaft ist häufig mit einem Strafbefehl zu rechnen, auch ein Gerichtstermin ist das nicht ausgeschlossen. Das Gesetz sieht bei Fahrlässigkeit sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor.
Außerdem erhält man 2 Punkte im Flensburger Zentralregister.
Was kann passieren, wenn ein Schlepperfahrer ohne den Führerschein der Klasse C/CE einen gewerblichen Transport durchführt?
Die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) schreibt vor (§ 6 Abs. 5), was für die Land-/Forstwirtschaft mit dem L- und T-Führerschein gefahren werden darf. Gewerbliche Fahrten (z. B. Erdtransporte für den Straßenbau) sind nicht erlaubt. In solchen Fällen ist die Führerscheinklasse CE (früher Klasse 2) erforderlich.
Der Fahrer hat die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (§ 21 StVG) begangen. Die Weiterfahrt wird untersagt.
Sollte der Fahrer nicht der Halter sein, so erhält der Halter ebenfalls eine Strafanzeige.
Von der zuständigen Staatsanwaltschaft ist häufig mit einem Strafbefehl zu rechnen, auch ein Gerichtstermin ist das nicht ausgeschlossen. Das Gesetz sieht bei Fahrlässigkeit sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor.
Außerdem erhält man 2 Punkte im Flensburger Zentralregister.