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Landwirte im Winterdienst: Die wichtigsten Leserfragen

Der Winterdienst mit dem Traktor oder Hoflader ist für viele Landwirte ein wichtiger Betriebszweig. Lesen Sie hier die Antworten auf häufig gestellte Versicherungs- und Rechtsfragen.

Lesezeit: 2 Minuten

Spätestens wenn der erste Schnee fällt, rüsten auch viele Landwirte ihre Traktoren und Hoflader für den Winterdienst um. Rund um die – teils nächtlichen – Einsätze auf Straßen, Parkplätzen und Firmengeländern erreichen uns in der Redaktion regelmäßig Leserfragen zu verschiedenen Aspekten.

Führerscheinklasse T im Winterdienst?

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Eine oft gestellte Frage ist diejenige, ob man als Inhaber eines Führerscheins der Klasse T auch im gewerblichen Winterdienst fahren darf. Hier lautet die klare Antwort der top agrar-Experten: Ja. Die Begründung lesen hier im vollständigen Beitrag.

Mit dem privaten Traktor in den Winterdienst?

Eine weitere gern gestellte Frage dreht sich um die Zulassung des Traktors, der zum Schneeschieben eingesetzt werden soll: Reicht die Führerscheinklasse T auch, wenn der Schlepper nicht als LoF-Maschine gemeldet, sondern auf eine Privatperson zugelassen ist? Auch hier sagen die top agrar-Experten: Ja. Die Begründen lesen Sie hier im vollständigen Beitrag.

Welche Versicherung haftet für Schäden im Winterdienst?

Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler und Schäden können entstehen. Welche Versicherung dabei welche Art von Schäden abdeckt, haben unsere Experten in diesem Beitrag für Sie aufgedröselt.

Fragen Sie uns!

Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen. Schicken Sie Ihre Frage einfach per E-Mail an leserfragen@topagrar.com oder rufen Sie uns an: 02501 801 6444.

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