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Ist eine Ausnahmegenehmigung für Straßenfahrten mit dem Mähdrescher nötig?

Ich bin als Lohnunternehmer regelmäßig mit dem Mähdrescher auf den Straßen unterwegs. Brauche ich auch eine Ausnahmegenehmigung und ein Begleitfahrzeug, wenn ich nur 500m umsetze?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich bin als Lohnunternehmer in Bayern regelmäßig mit dem Mähdrescher auf den Straßen unterwegs. Laut dem Bayernpaket brauche ich ein Begleitfahrzeug, wenn ich den Mähdrescher über die Straße fahre, da er eine überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschine ist.Brauche ich auch ein Begleitfahrzeug, wenn ich nur 500m umsetze?

Antwort: Das kommt darauf an, was die zuständige Behörde dazu sagt. Das ist in Ihrem Fall die Bezirksregierung oder der Landkreis. Diese kann über den Verzicht eines Begleitfahrzeuges entscheiden, sodass Sie diese kontaktieren müssen. Mähdrescher sind breiter als 3 m, sodass auf öffentlichen Straßen eine Ausnahmegenehmigungen erforderlich ist. Daher brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und eine streckenbezogene Erlaubnis nach § 29 StVO. Aus der Genehmigung gehen die Auflagen hervor, die zu beachten sind, diese Auflagen legen die zuständigen Behörden gest. Dazu gehört auch, ob ein Begleitfahrzeug erforderlich ist. Bei einer Strecke von nur 500 m haben Sie gute Chancen, dass Sie kein Begleitfahrzeug brauchen.

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Das Bayernpaket

In Bayern gilt für die Behörden das sogenannte „Bayernpaket“ im Ausnahmeverfahren. Die umfangreichen Anwendungshinweise zur Erteilung von Erlaubnissen durch überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft (3,01 m – 3,5 m) enthalten neuerdings Erweiterungen für den Verzicht eines Begleitfahrzeugs. Das gilt beispielsweise auf Straßen ab einer Breite von 6 m. Das vollständige Bayernpaket finden Sie hier.

Unser Experte: Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a.D., Ladbergen, NRW

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