Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Leserfrage

Mit dem grünen Kennzeichen zum Odltimer Treffen - ist das erlaubt?

Oldtimer-Treffen sind eine beliebte Möglichkeit, die alten Schätzchen aus der Halle zu holen. Sollte Ihr Traktor ein grünes Kennzeichen haben, müssen Sie einige rechtliche Punkte beachten.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:Am Wochenende wollen meine Kinder mit Trecker und Anhänger zum Oldtimer-Treffen. Dürfen sie dorthin mit den grünen Kennzeichen fahren? Schließlich ist das Oldtimertreffen außerlandwirtschaftlich. Oder zählt das als Brauchtum wie beispielsweise ein Karnevalsumzug?

Antwort: Nach einer Ausnahmeverordnung sind bei anerkannten Brauchtumsveranstaltungen Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen von der Zulassungspflicht ausgenommen. Das gilt auch auf den An- und Abfahrten. Die Zugmaschinen benötigen aber ein eigenes Kennzeichen.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ob es sich bei dem genannten Oldtimertraktor-Treffen tatsächlich um eine örtliche Brauchtumsveranstaltung handelt, ist im Einzelfall vor Ort zu entscheiden. Denn hier spielen regionale Besonderheiten eine entscheidende Rolle. Karnevals- bzw. Faschingsumzüge gehören beispielsweise dazu. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur dürften offizielle Treffen historischer Landmaschinen auch unter dem Begriff solcher Veranstaltungen fallen.

Ist der Traktor wirklich ein Oldtimer?

Daneben muss Ihr Trecker die Voraussetzungen eines „Oldtimers“ erfüllen. Voraussetzungen sind:

  • der Traktor ist vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen,
  • die Maschine entspricht weitestgehend dem Originalzustand,
  • der Traktor ist in einem guten Erhaltungszustand,
  • und dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.

Ein handelsüblicher Viehanhänger erfüllt diese Voraussetzungen offensichtlich nicht, weil er eigentlich nur als Schlafgelegenheit dienen soll. Außerdem ist kein direkter Zusammenhang mit der Brauchtumsveranstaltung erkennbar, wie es beispielsweise beim Karnevalsumzug sein könnte. Beim Mitführen des Anhängers dürfte daher ein steuerlich begünstigter Zweck nicht gegeben sein und ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz vorliegen.

Tipp: Den Anhänger für die Fahrt versteuern (mindestens 1 Monat) oder sich ein schwarzes Kennzeichen zulegen.

Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Senden Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.