Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Anhänger Kennzeichen

Leserfrage: Welches Kennzeichen für zulassungsfreien Anhänger?

Ich besitze vier verschiedene zulassungsfreie Anhänger. Wie ist das mit den Kennzeichen? Brauche ich dann für jeden Schlepper ein einzelnes Nachfolgekennzeichen, das ich ...

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich habe eine Kooperation innerhalb der Familie (Bruder, Schwägerin, Neffe), sodass wir uns gegenseitig immer Anhänger und Trecker für die Ernte, den Hackschnitzeltransport oder für Maschinenversuche ausleihen. Ich besitze vier verschiedene zulassungsfreie Anhänger, die in NRW, Hessen und Niedersachsen eingesetzt werden. Wie ist das mit den Kennzeichen? Brauche ich dann für jeden Schlepper ein einzelnes Nachfolgekennzeichen, das ich bei den Kippern umtauschen muss? Denn gerade während der Ernte ist es sehr stressig, sodass wir das oft nicht sofort erledigen. Unterscheidet sich diese Regelung zwischen den Bundesländern oder gilt das bundesweit? Wie regle ich das am besten bei einer Polizeikontrolle?

Antwort: Die zulassungsfreien Anhänger dürfen in Ihrem Fall nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden und brauchen ein 25 km/h Geschwindigkeitsschild. Diese Anhänger brauchen kein eigenes Kennzeichen. Sie bekommen ein Kennzeichen, dass auf den Halter des ziehenden Fahrzeugs zugelassen ist. Das Kennzeichen des Anhängers muss also nicht zwingend das Kennzeichen des Traktors sein. Besitzen Sie beispielsweise drei Trecker, reicht das Kennzeichen eines Treckers für den Anhänger, egal mit welchem Ihrer drei Trecker Sie den Anhänger fahren.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wird aber der Anhänger verliehen bzw. den Schlepper eines anderen Halters verwendet, muss das Kennzeichen am Anhänger festmachen, dass sich auf den Halter des Zugfahrzeugs bezieht.

Die Vorschrift dazu ergibt sich aus § 10 Abs. 8 der Fahrzeugzulassungsverordnung. Sie gilt bundesweit. Bei einem Verstoß liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 60,00 € plus Verwaltungsgebühren geahndet werden kann. Einen „Punkt“ gibt es dafür nicht. Die Kosten für die Herstellung eines Kennzeichens liegen bei ca. 8,00 €. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

Tipp: Bringen Sie einen Kasten zur Aufnahme von Kennzeichen am Anhänger an. Dann können Sie entsprechend des Zugfahrzeugs das Kennzeichen schnell in den Kasten schieben.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.