Frage:
Ich war mit unserem Anhänger beim TÜV, um die HU durchführen zu lassen. Der Anhänger hat eine Lof-Zulassung und daher ein grünes Kennzeichen. Der Mitarbeiter vom TÜV meinte, dass das 40 km/h Schild des Anhängers ein amtliches Siegel haben müsste. Auch 25 km/h-Schilder für zulassungsfreie Anhänger bräuchten ein Siegel. Ist das so richtig?
Antwort:
Nein, das ist nicht korrekt! Die 40 km/h-Geschwindigkeitsschilder für landwirtschaftliche Anhänger brauchen kein amtliches Siegel. Das gilt auch für die 25 km/h-Schilder, die bei zulassungsfreien Anhängern vorgeschrieben sind.
Sie dürfen die Schilder jedoch nicht selbst herstellen, sondern sie müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen (§ 58). Hier gibt es genaue Anforderungen:
Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben.
Die Ziffern müssen auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift in einer Schriftgröße von 120 mm gedruckt werden.
Die Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein, müssen dann aber einer Norm entsprechen, die auf der Vorderseite eingetragen wird.
Vorgeschrieben sind amtlich versiegelte Geschwindigkeitsschilder beispielsweise bei 100 km/h-Pkw-Anhängern, wie z. B. Wohnwagen.
Unser Experte: Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a. D., NRW, Martin Vaupel, Berater Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Dieser Beitrag erschien erstmals im Juli 2024. Wegen des andauernden Leserinteresses, haben wir ihn zwischenzeitlich aktualisiert und neu veröffentlicht.