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Düngeverordnung

Rheinland-Pfalz führt Maschinenförderung für die Landwirtschaft ein

Landwirten, Maschinenringe und Lohnunternehmen können in Rheinland-Pfalz jetzt eine Förderung für den Landtechnikkauf beantragen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hat eine neue Maschinenförderung für die Landwirtschaft aufgelegt. Damit möchte er die Bauern bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung unterstützen.

Erstmals können auch Lohnunternehmen und Maschinenringe eine solche Förderung zur Anschaffung von Pflanzenschutzgeräten, von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung erhalten. Diese Neuerung sei angesichts der nach wie vor im Vergleich zu anderen Ländern kleinstrukturierten Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz wichtig, um solche kapitalaufwändigen Techniken schneller in der Praxis einführen zu können, so Wissing.



„Die Förderung von Lohnunternehmen und Maschinenringen wird dazu beitragen, dass solche Techniken wesentlich schneller in der Landwirtschaft genutzt werden können“, betonte Minister Wissing, denn viele Landwirte griffen auf Geräte dieser Anbieter zurück. Die Maschinenförderung setze auf die Digitalisierung der Landwirtschaft.

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So geht´s

Landwirte können ab sofort Anträge beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel stellen. Der Fördersatz liegt bei 40 % und damit deutlich über dem derzeit vom Bund angebotenen.



Gefördert werden können:

  • Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen,



  • Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern führen,



  • Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen durch gezielte Unkrautbekämpfung mittels neuartiger mechanischer Verfahren führen,



  • neue extensive Bodenbewirtschaftungssysteme zur Direktsaat und Strip-Till-Technik,



  • Doppelmessermähwerke,



  • anerkannte Maschinensysteme einschließlich Zusatzgeräte zur Bewirtschaftung von Rebflächen in Weinbausteillagen,



  • innovative Techniken einschließlich Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft.

Ansprechpartner und für die Abwicklung des Förderverfahrens zuständig ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, das landesweit für die Umsetzung einzelbetrieblicher Investitionsförderungsmaßnahmen zuständig ist. Dort sind auch die entsprechenden Antragsvordrucke erhältlich.

Zur Förderung setzt das Land EU- und Landesmittel ein. Sie wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EPLR EULLE) angeboten.

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