Unser Autor Georg Oberdorfer, AUVA Wien
In landwirtschaftlichen Betrieben werden Kreissägen meist für die Brennholz-Herstellung, bei Bauarbeiten oder in Hofwerkstätten verwendet. Dabei ereignen sich leider auch viele Arbeitsunfälle. Laut Unfallstatistik der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) aus Österreich kam es in den Jahren 2015 bis 2019 zu jährlich durchschnittlich ca. 800 Arbeitsunfällen an Kreissägen in der Alpenrepublik.
Oft kommt es zu Amputationen
Zeitungsmeldungen zu Arbeitsunfällen mit Kreissägen berichten oft von traumatischen Verletzungen und auch die Unfallstatistiken belegen, dass ca. 90 % der Kreissägeunfälle zu Verletzungen von Händen, Daumen und einem oder mehrerer Finger führen. Rund 15 % der Arbeitsunfälle an stationären Kreissägen führen zu traumatischen Amputationen (Verlust von Körperteilen).
Für Brennholz- und Baustellenkreissägen gibt es wichtige Grundregeln der Arbeitssicherheit, die von den Anwendern unbedingt eingehalten werden sollten. Dazu zählt zu allererst, dass man die Bedienungsanleitungen der jeweiligen Hersteller befolgen und die Maschinen nur bestimmungsgemäß verwendet. Arbeiten mit diesen Maschinen dürfen nur von volljährigen Personen (außer gesetzliche Sonderbestimmungen treffen zu) mit einschlägigen Fachkenntnissen und nach erfolgter Unterweisung durchgeführt werden.
Nach jedem Standortwechsel muss sichergestellt werden, dass die Säge sicher und stabil steht. Während des Betriebs dürfen sich andere Personen z.B. Helfer zum Reichen oder Entfernen von Abschnitten nicht im Gefahrenbereich der Maschine aufhalten. Gute Ordnung am Arbeitsplatz vermindert die Sturzgefahr und erleichtert die Arbeit.
Ein Reinigen der Maschine oder das Entfernen verklemmter Abschnitte darf nur nach Stillsetzung der Maschine erfolgen. Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt, manipuliert oder außer Kraft gesetzt werden. Es dürfen nur unbeschädigte Kreissägeblätter verwendet werden.
Die Verwendung gut geschärfter Sägeblätter verbessert Arbeitssicherheit, Effizienz und Schnittqualität und vermindert den Krafteinsatz. Holzstaub ist ein gefährlicher Arbeitsstoff (gesundheitliche Beeinträchtigungen, Brand- und Explosionsgefahr) und daher müssen alle spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen grundsätzlich über eine Absaugung verfügen. Davon kann u.U. beim Betrieb von Brennholz- und Baustellenkreissägen z.B. im Freien, unter einem Wetterschutzdach oder auf einer Baustelle abgewichen werden.
Schutzkleidung tragen!
Bediener und Helfer sollten bei Arbeiten an Kreissägen die folgende persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwenden:
- Gehörschutz (z.B. Kapselgehörschützer, Dehnschaumstöpsel, Gehörschutzbügel),
- Augen- oder Gesichtsschutz,
- anliegende und bequeme Arbeitskleidung,
- festes Schuhwerk mit griffigen Sohlen (im Idealfall Sicherheitsschuhe mit Schutzkappen).
Aufgrund der Einzugsgefahr ist an Maschinen mit rotierenden Werkzeugen (Teilen) das Tragen von Arbeitshandschuhen nicht zulässig! Bei der Bedienung von Brennholzkreissägen mit Zuführeinrichtung (Haltevorrichtung für das Schnittgut), bei denen ein Kontakt mit dem Sägeblatt konstruktiv unterbunden ist, können enganliegende, textile Arbeitshandschuhe verwendet werden. Bei Arbeiten an Baustellenkreissägen ist das Tragen von Handschuhen unzulässig! Für Arbeiten mit Brennholzkreissägen empfiehlt sich die Verwendung von Forst PSA.
Für das Sägen von Brennholz sollte keine Tisch- (Formatkreissägen) oder Baustellenkreissäge, sondern eine als Wipp- oder Rolltischkreissäge ausgeführte Brennholzkreissäge verwendet werden. Auch der Einsatz von Bandsägen ist nicht zu empfehlen und auf keinen Fall sollte eine im Eigenbau gefertigte Säge verwendet werden. Während Rolltischkreissägen über eine Zuführvorrichtung verfügen, wird ein Greifen in das Sägeblatt an Wippkreissägen dadurch verhindert, dass das Sägeblatt in der Ausgangstellung durch die Wippe verdeckt wird und man beim Sägevorgang das Sägegut mit Hilfe der Zuführeinrichtung zum Sägeblatt führt.
Die Verwendung von Brennholzsägen ohne die vorgesehenen Zuführvorrichtungen führt oft zu schweren Unfällen! Bei der Neuanschaffung einer Brennholzkreissäge sollte darauf geachtet werden, dass diese vom Hersteller gemäß den Anforderungen der 2018 veröffentlichten ÖNORM EN 1870-6 ausgeführt und CE-zertifiziert wurde.
Nur eine Bedien-Person
Schon bei der Einrichtung des Arbeitsortes (Aufstellort der Säge, Lagerung des Sägeguts) sollte die Arbeitssicherheit weiterer Personen, die zum Beispiel bei der Holzzuführung oder beim Abtransport helfen, bedacht werden. Die Säge darf aber nur von einer Person bedient werden! Der Einsatz von Hartmetallsägeblätter wird empfohlen, da diese im Vergleich zu chromlegierten Standardsägeblättern wesentlich höhere Standzeiten aufweisen und zudem rückschlagarm und wesentlich leiser sind.
Tipp: Für die Herstellung größerer Mengen von Brennholz sollte ggf. ein arbeitserleichternder und zeitsparender Einsatz eines Säge-Spalt Automaten in Betracht gezogen werden.
Studien europäischer Nachbarländer zum Unfallaufkommen beim „Brennholzmachen“ zeigen auf, dass unverhältnismäßig viele Verunfallte älter als 50 Jahre waren und v.a. auch viele Männer über 65 oft bei der Herstellung von Brennholz verunfallen.
Gerade diese Personengruppe sollte bedenken, dass Brennholzaufarbeitung körperlich anstrengende Arbeit ist, die volle Aufmerksamkeit und Achtsamkeit erfordert. Allgemein sollte möglichst rückenschonend in aufrechter Körperhaltung gearbeitet werden, z.B. durch die Verwendung von Sappie, Hebehaken oder Packzangen zum Aufnehmen des Holzes.
Welche Schutzeinrichtungen?
Die markantesten Schutzeinrichtungen an Brennholz- und Baustellenkreissägen dienen dazu, den nicht beim Sägevorgang verwendeten Teil des Sägeblatts abzudecken und den Eingriff in das rotierende Sägeblatt und damit schwere Schnittverletzungen zu verhindern.
In Nordamerika wurden erstmals durch die Fa. SawStop Tisch- und Montagekreissägen mit einem elektronischen Erkennungs- und Bremssystem bei Berührung des Sägeblatts entwickelt. Jetzt werden auch in Europa erste Tisch- (z.B. Festool TKS 80) bzw. Formatkreissägen (z.B. Felder kappa 550 mit PCS) mit derartigen Sicherheitssystemen angeboten. Für Brennholz- und Baustellenkreissägen sind derartige Sicherheitssysteme noch nicht verfügbar. Das liegt u.a. an technischen (z.B. abruptes Abbremsen der sehr großen Sägeblätter erfordert enorme Kräfte) und wirtschaftlichenFaktoren (zusätzliche Kosten für Sensorik und Neukonstruktion der Maschinen).