Eine regelmäßige Reinigung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten erhöht deren Lebensdauer, erleichtert die Arbeit bei der Wartung und hält die Kosten für Reparaturen niedrig. Bei der Reinigung fällt Reinigungswasser mit Erdbestandteilen an, oftmals sind wassergefährdende Stoffe wie Öl-, Fett- und Benzinreste enthalten. Deshalb ist ein für die Reinigung geeigneter Waschplatz notwendig, z.B. ein gewerblicher Waschplatz oder ein betriebseigener Waschplatz.
Der Standort des betriebseigenen Waschplatzes sollte so gewählt werden, dass er auf kurzem Weg an die Wasserversorgung und den Abwasserkanal angeschlossen werden kann. Ideal ist ein Bereich an der Werkstatt oder der Maschinenhalle. Die Größe des Waschplatzes richtet sich nach den Maschinen und Geräten des Betriebs. Die üblichen Abmessungen liegen bei etwa 5 x 8 m bis 6 x 12 m, das entspricht 40 bis 72 m², schreibt das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL).
Bei einem betriebseigenen Waschplatz erfolgt die Einleitung der Abwässer nach Durchlaufen eines Grobschlammfanges und eines Koaleszenzabscheiders mit Schlammfang in der Regel in die Kanalisation. Es muss auf jeden Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.
In einem ausführlichen Ratgeber liefert das KTBL einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen sowie Kosten für zwei Waschplatzmodelle. Die Daten hierzu wurden im vom Bund und Länder geförderten KTBL-Arbeitsprogramm „Kalkulationsunterlagen“ im Jahr 2020 erhoben.