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So sparen Sie Zeit beim Agrardieselantrag

Der Agrardieselantrag ist recht bürokratisch. Wir sagen Ihnen, wie Sie den Antrag am besten stellen und dabei Zeit sparen.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres 2020/21 stehen Nachbearbeitung und Antragstellung für das vergangene Wirtschaftsjahr an. Der Antrag auf Dieselrückvergütung muss bis zum 30. September eingereicht werden.

In der Regel ist jede Antragsstellung mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden – so auch beim Agrardieselantrag. Doch digitale Hilfsmittel können diesen Prozess deutlich schlanker und schneller machen. Wir geben im Folgenden Tipps, wie Sie den Agrardieselantrag am besten stellen und dabei Zeit sparen:

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1.Belege digital sammeln

Schon während des laufenden Wirtschaftsjahres sollten alle für den Agrardieselantrag relevanten Belege gesammelt werden. Es empfiehlt sich, diese Dokumente direkt einzuscannen und im besten Fall in einem Dokumentenmanagementsystem abzulegen. Viele dieser Systeme bieten die Möglichkeit, Belege mit einem oder mehreren Schlagwörtern zu versehen. Das hat den Vorteil, dass man Dokumente zu verschiedenen Themen einfacher sammeln kann.

Alle relevanten Belege wie Tankquittungen oder Lieferbeschscheinigungen können so direkt nach dem Einscannen und Digitalisieren mit einem Schlagwort wie „Agrardieselantrag“ versehen werden.

2.Den Antrag vorbereiten

Wenn der Wirtschaftsjahreswechsel ansteht und der Agrardieselantrag gestellt werden soll, müssen bei Nutzung eines digitalen Dokumentenmanagementsystems nicht mehr die abgehefteten Papierbelege aus den Ordnern zusammengesucht werden. Stattdessen genügt es, im jeweiligen System nach dem passenden Schlagwort (z.B. „Agrardieselantrag“) zu suchen. In der Regel werden dann nach wenigen Sekunden alle benötigten Dokumente gefunden und der Antrag kann vorbereitet werden.

Ein Beispiel für ein digitales Dokumentenmanagementsystem mit Verschlagwortung ist „top farmplan“, welches auch in Kooperation mit top agrar, profi und dem Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben entwickelt wird: www.topfarmplan.de

3.Das richtige Formular auswählen

Für die eigentliche Antragsstellung stehen zwei verschiedene Formulare zur Verfügung:

  • Der Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – der sogenannte „vollständige Antrag“ (Formular 1140)



    Dieser Antrag ist für alle Betriebe geeignet.
  • Der vereinfachte Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – der sogenannte „Kurzantrag“ (Formular 1142).



    Der Kurzantrag kann nur von Betrieben eingereicht werden, die im Vorjahr einen vollständigen Antrag eingereicht haben oder deren letzter „Kurzantrag“ bewilligt wurde. Weiter dürfen sich keine Änderungen auf dem Betrieb ergeben haben und der Antragsteller darf zum Zeitpunkt der Antragstellung und zum Zeitpunkt der Verwendung der Energieerzeugnisse kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ( i.S.v. Art. 1 Abs. 4 Buchstabe c) i.V.m. Art. 2 Nr. 18 der VO (EU) Nr. 651/2014) gewesen sein.

4.Antrag stellen – in Papierform oder elektronisch

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Agrardieselantrag zu stellen: Die Formulare 1140 und 1142 werden sowohl für die digitale Antragsstellung in elektronischer Form als auch für die Antragsstellung in Papierform als PDF-Dokumente angeboten.

Antragsstellung in Papierform

Wer seinen Antrag nicht auf elektronischem Weg stellen möchte, kann sich die entsprechenden PDF-Dokumente von der Webseite des Zolls herunterladen. Diese können allerdings lediglich blanko ausgedruckt und danach ausgefüllt werden - ein elektronisches Ausfüllen am Computer ist nicht möglich.

Elektronische Datenerfassung ohne elektronische Datenübermittlung

Der Antrag kann in diesem Fall zwar online ausgefüllt werden, muss im Anschluss aber vollständig ausgedruckt und ans Hauptzollamt geschickt werden.

Elektronische Datenerfassung mit elektronischer Datenübermittlung (reiner Online-Antrag)

Der reine Online-Antrag hat ein paar Vorteile: Es gibt systemseitige Unterstützung beim Ausfüllen, der Antrag kann als XML-Datei gespeichert und im nächsten Jahr als Vorlage verwendet werden, es muss weniger ausgedruckt werden und der elektronische Antrag wird schneller bearbeitet!

Wichtig: Nach der elektronischen Übermittlung wird automatisch ein komprimierter Antrag erzeugt. Dieser muss zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und per Post ans zuständige Hauptzollamt geschickt werden. Der rein elektronische Weg reicht nicht aus! Der Entlastungsantrag gilt erst als gestellt, wenn neben dem elektronischen auch der unterschriebene komprimierte Antrag in Papierform bei Deinem Hauptzollamt eingegangen ist.

5.Weitere benötigte Unterlagen für die Antragsstellung

Bei erstmaliger Antragstellung müssen zusätzlich folgende Unterlagen mitgeschickt – in den Folgejahren nur auf Verlangen dem Hauptzollamt vorgelegt werden:

  • Quittungen und Lieferbescheinigungen von bezogenen Energieerzeugnissen, die für die begünstigten und nicht begünstigen Zwecke eingesetzt wurden. Enthalten sein müssen die Anschrift des Empfängers, die Anschrift des Lieferanten, das Datum der Lieferung und die gelieferte Menge mitsamt dem Preis. Bei Tankbelegen darf die Anschrift fehlen – der Rest muss jedoch aufgeführt sein.
  • Aufzeichnungen für begünstigte Maschinen und Fahrzeuge mit Datum und Umfang der ausgeführten Arbeiten. Wenn der Antragsteller dazu verpflichtet ist, auch die Raummenge der verbrauchten Energieerzeugnisse.
  • Bescheinigungen über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe und der dabei verbrauchte Diesel. Hier ist zu beachten, dass der durchführende Betrieb die verwendete Menge nicht in seinem Agrardieselantrag angeben kann! Nur der Auftraggeber kann die in dem Auftrag verbrauchten Mengen in seiner Agrardieselvergütung mit aufführen. Dafür benötigt wird eine Bescheinigung mit folgenden Angaben: Anschrift des Auftraggebers und die Anschrift des ausführenden Betriebes, Datum, Art und Umfang der ausgeführten Arbeiten, verbrauchte Gasölmenge und Rechnungsbetrag. Es können auch Jahresbescheinigungen eingereicht werden - die einzelnen Arbeiten müssen jedoch mit dem jeweiligen Datum aufgelistet sein.
  • Von Imkereien eine Völkermeldung als Nachweis über die Anzahl der Bienenvölker (Formular ZSA143)

Tipp: Diese Dokumente und Belege sollten Sie in Ihrem Dokumentenmanagement mit dem entsprechenden Schlagwort für den Agrardieselantrag versehen!

Alle Formulare stehen auf der Webseite des Zolls zur Verfügung: www.zoll.de

Am Beispiel des Agrardieselantrags wird deutlich, dass die Nutzung elektronischer Prozesse und Hilfsmittel viel Zeit sparen kann. Statt Ordner durchzuarbeiten, um die entsprechenden Papierbelege zusammen zu suchen, stehen dank digitaler Hilfsmittel wie eines Dokumentenmanagementsystems (z.B. www.topfarmplan.de) alle benötigten Informationen in wenigen Sekunden zur Verfügung. Durch die elektronische Übermittlung des Agrardieselantrags spart man zusätzlich Zeit und auch noch Druck- und Papierkosten.

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