Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

SVLFG

Tödliche Traktorenunfälle wegen nicht angeschnallten Fahrern

Obwohl moderne Trecker einen Anschnallgurt haben, nutzen ihn viele Landwirte nicht. Stürzt das Fahrzeug um, kann der nicht angeschnallte Fahrer aus der Kabine geschleudert werden – mit fatalen Folgen.

Lesezeit: 2 Minuten

28 Traktorenunfälle mit tödlichem Ausgang wurden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Berichtsjahr 2018 gemeldet. Ein trauriger Höchststand in den letzten fünf Jahren. Davon hätten nach den Ergebnissen der Unfalluntersuchungen die meisten tödlichen Verletzungsfolgen durch ein Gurtsystem in Verbindung mit der Umsturzschutzvorrichtung verhindert werden können.

Ab dem Herstellungsjahr 2018 müssen alle Traktormodelle zwingend mit einem Gurtsystem in Verbindung mit einer Überrollschutzstruktur (ROPS) ausgerüstet sein. Die Überrollschutzstruktur, eine Art Überlebensraum, schützt den Fahrer bei einem Umsturz, vorausgesetzt er ist angeschnallt.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Leider wird sich eher selten auf dem Traktor angeschnallt, so die SVLFG weiter. Denn das Sicherheitsgefühl in einem so großen und schweren Fahrzeug sei groß. Dies wiederum verleite dazu, anzunehmen, bei einem Unfall bietet alleine schon die massive Konstruktion des Fahrzeugs ausreichend Schutz – ein Irrglaube. Darüber hinaus würden die Landwirte bei kurzen Fahrten voraussetzen, „dass schon nichts passiert“. Unfälle aber richten sich nicht nach Fahrtstrecke oder -dauer. Egal, ob auf dem Feld, auf der Straße oder beim Umsetzen und Rangieren – es kann immer und überall zum Unfall bzw. zum Umsturz kommen, mahnt die Sozialversicherung.

Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 21a Absatz 1 die Anschnallpflicht. Verfügt ein Traktor über ein Rückhaltesystem, so ist dieses auch zu verwenden. Gegebenenfalls droht ein Bußgeld. Gleiches gilt auch für den Beifahrer.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.